Sitzung vom 21. Januar 2021

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung, Antrag der VoG Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland (P0096)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland für die Laufzeit vom 1. März 2021 bis 31. Dezember 2024 eine halbzeitige projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland hat am 9. Dezember 2020 einen vollständigen Antrag auf eine halbzeitige projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Eine Mitarbeiterin des Dachverbandes hat nach ihrem Schwangerschaftsurlaub ihre Arbeit nur halbzeitig wieder aufgenommen. Die vakante Halbtagsstelle wird durch eine andere AktiF-Arbeitnehmerin besetzt.

Ab März beginnt für den Dachverband die touristische Hochsaison, mit einer deutlichen Zunahme an touristischen Anfragen. Um diese zusätzliche Arbeit bewältigen zu können, beantragt der Dachverband zusätzlich eine halbzeitige projektgebundene Stelle, so dass der Stundenplan der Ersatzkraft auf vollzeitig aufgestockt werden kann.

Es liegt ein positives Gutachten vom 22. Dezember 2020 des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus und ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 8. Januar 2021 vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Stelle wird 2021 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit maximal 5.315 € belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 5.850 € bezuschusst.

Durch die Aufstockung des Stundenkapitals einer bestehenden AktiF-Stelle kann der Betrag ziemlich genau simuliert werden.Es muss im vorliegenden Fall nicht von einer eventuellen Maximalbezuschussung für die Beschäftigung eines AktiF-PLUS Arbeitnehmers ausgegangen werden.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 8. Januar 2021 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus vom 22. Dezember 2020 vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.