Sitzung vom 4. Februar 2021

Gewährung eines pauschalen Zuschusses für Instandsetzungsarbeiten an die Krankenhäuser für das Jahr 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung und Auszahlung des jährlichen pauschalen Zuschusses für Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gebäuden für die Klinik St. Josef St. Vith und das Sankt Nikolaus-Hospital Eupen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Familie, Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2016 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig für die Bezuschussung von Instandsetzungsarbeiten in Krankenhäusern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmen die Höhe des Zuschusses, welcher im Verhältnis zur Anzahl der anerkannten Betten unter den Krankenhäusern aufgeteilt wird.

Der pauschale Zuschuss beläuft sich für das Jahr 2021 insgesamt auf 500.000,00 EUR. Die Zuschüsse an die einzelnen Krankenhäuser errechnen sich aufgrund der 156 anerkannten Betten der Klinik St. Josef bzw. der 192 anerkannten Betten des Sankt Nikolaus-Hospitals Die Gesamtzahl der anerkannten Betten beläuft sich auf 348.

Die 156 anerkannten Betten der Klinik St. Josef eröffnen der Klinik das Recht auf 224.137,93 EUR bzw. dem Sankt Nikolaus-Hospital aufgrund der 192 dort anerkannten Betten ein Recht auf 275.862,07 EUR.

Laut Artikel 44.2. des Infrastrukturdekretes vom 18. März 2002 kommen alle in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den von der Regierung festgelegten Instandsetzungsarbeiten stehenden Kosten in Betracht für die Rechtfertigung der Verwendung der Mittel.

Die Regierung bestimmt die Unterlagen, die zwecks Kontrolle der Verwendung der Mittel dieses Zuschusses einzureichen sind und fordert Gelder zurück, die binnen drei Jahren nach ihrer Auszahlung nicht zweckgemäß verwendet wurden. Auf diese Beträge werden Zinsen zum gesetzlichen Satz berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                             2021

Finanzstelle:                              70.22

Finanzposition:                           53.28

Zuschuss:                        500.000,00 €

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 25. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur.
  • Erlass vom 27. April 2017 über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern.