Sitzung vom 4. Februar 2021

Geschäftsordnung der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung billigt die Geschäftsordnung der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch einen Erlass der Regierung vom 17. Dezember 2020 wurden die Mitglieder des neuen Mandates der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) bestellt.

Artikel 41 des Denkmalschutzdekretes vom 23. Juni 2008 sieht vor, dass sich die KDLK eine Geschäftsordnung gibt, die der Regierung zur Billigung vorgelegt werden muss. Die vorliegende Geschäftsordnung hat die KDLK in ihrer Sitzung vom 11. Januar 2021 verfasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der KDLK vom 17. Februar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und historischen Kulturlandschaften sowie über die Ausgrabungen.