Blue Card

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Die europäische Blue Card ist eine spezielle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Staaten. Diese wird nicht anstatt, sondern neben der bereits bestehenden Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis „B“ oder der Kombinierten Erlaubnis für hoch qualifiziertes Personal vergeben. Es handelt sich also um zwei parallellaufende Systeme, jedes mit seinen eigenen Merkmalen.

Bedingungen, um die europäische Blue Card zu erhalten

Um für die europäische Blue Card in Betracht zu kommen, muss der ausländische Arbeitnehmer:

  • eine hohe berufliche Qualifikation aufweisen, die durch ein Hochschuldiplom belegt ist (Mindeststudiendauer: 3 Jahre)

  • entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr vorlegen

  • den Beweis eines Bruttojahresgehalts in Höhe von 60.622 Euro erbringen

Vorteile

Die europäische Blue Card bietet dem Arbeitnehmer zusätzliche Vorteile bezüglich der innereuropäischen Mobilität.

Bei Erhalt erlaubt die Blue Card es ihrem Inhaber lediglich in dem Betrieb und in der Funktion zu arbeiten, die beantragt wurde. Nach zwei Jahren Beschäftigung ist ein Arbeitgeberwechsel ohne zusätzliche Formalitäten möglich. Auch hat der Inhaber der Blue Card nach 18 Monaten die Möglichkeit in einem anderen EU-Land eine Arbeit anzunehmen. Er muss dazu natürlich entsprechend der Gesetzgebung dieses Landes eine neue Blue Card beantragen.

Um das Statut des Daueraufenthalts-EG zu erlangen, benötigt ein Nicht-EU-Bürger generell 5 Jahre legalen und ununterbrochenen Aufenthalt. Der Inhaber der Blue Card kann, um die obligatorischen 5 Jahre zu erreichen, seine Aufenthalte mit der Blue Card in verschiedenen EU-Ländern kumulieren.

Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung

Die Blue Card wird für maximal drei Jahre ausgestellt.

Gemäß der EU-Richtlinie ist während den ersten beiden Jahren der Erteilung der Blue Card vorgesehen, dass:

  1. der Arbeitgeber das Ministerium über jede Unterbrechung des Arbeitsvertrags informiert;

  2. eine neue Arbeitserlaubnis sowohl bei jedem Wechsel des Arbeitgebers als auch bei jeder bedeutenden Änderung der Arbeitsbedingungen, die Folgen für die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis hat, beantragt.

Sollte nach zwei Jahren Beschäftigung im Rahmen einer Blue Card ein Arbeitgeberwechsel stattfinden, muss keine neue Blue Card beantragt werden, insofern die Bedingungen zum Erhalt der europäischen Blue Card weiterhin erfüllt sind.

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag können Sie über die digitale Plattform einreichen. Diese finden Sie in den weiterführenden Links.