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Unbefristete Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer
Sie wird gewährt, wenn der ausländische Staatsbürger nachweisen kann, dass er in einem maximalen Zeitraum von zehn Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts vier effektive Arbeitsjahre mit einer Arbeitserlaubnis B bzw. der kombinierten Erlaubnis geleistet hat.
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