Schuldnerberatung

Die Zahl der überschuldeten Haushalte ist auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft steigend: Trennung oder Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder schlechte Haushaltsführung führen häufig in die Überschuldungsfalle.
Von „Überschuldung“ ist die Rede, wenn das vorhandene Einkommen oder Ersatzeinkommen nicht mehr ausreicht, um allen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat durch ein Gesetz die Schuldnerberatungsstellen anerkannt und deren Arbeit festgelegt.

Die Mitarbeiter der anerkannten Schuldnerberatungsstellen hören dem/den Betroffenen zunächst aufmerksam zu und versuchen gemeinsam mit ihm/ihnen, eine möglichst detaillierte Analyse der Situation zu erstellen: eine vollständige Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, inklusive Kreditrückzahlungen, Hypotheken, Schuldenbeträge mit den jeweiligen Gläubigern.

Anschließend begleiten die Schuldnerberater die Betroffenen während des gesamten Prozesses des Schuldenabbaus, führen Gespräche mit den Gläubigern ... Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre, die Sie unten downloaden können.

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

  • das Öffentliche Sozialhilfezentrum der Gemeinde St. Vith
  • die gemeinsame Schuldnerberatungsstelle der Gemeinden Eupen, Kelmis und Lontzen
  • die Verbraucherschutzzentrale Eupen ist Schuldnerberatungsstelle für die Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland und Bütgenbach
  • das Öffentliche Sozialhilfezentrum der Gemeinde Raeren