Seniorenresidenzen

Das Konzept der Seniorenresidenzen zielt darauf ab, neuen Wohnraum für Senioren zu erschließen: Anbieter des freien Marktes oder des sozialen Wohnungsbaus sollen ermutigt und unterstützt werden, Wohnungen für Senioren zu bauen.

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Entworfen von Kai Drosson im Kunstunterricht des Robert-Schuman-Instituts Eupen

Was ist eine Seniorenresidenz?

In einer Seniorenresidenz ist der Wohnraum barrierefrei. Bei Bedarf können die Bewohner bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Für den Bau von Seniorenresidenzen müssen Bauherren vorab keine Genehmigung oder vorläufige Anerkennung beantragen – dies im Gegensatz zu Wohn- und Pflegezentren für Senioren. Allerdings muss der Träger, um sich als "Seniorenresidenz" bezeichnen zu dürfen, eine entsprechende Anerkennung beim zuständigen Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen. Denn diese garantiert dem Nutznießer, dass der Träger bestimmte Qualitätskriterien erfüllt.

Warum ein Qualitätslabel für Seniorenresidenzen?

Die Deutschsprachige Gemeinschaft will mit dem Label Anreize schaffen, damit neue Wohnstrukturen für Senioren entstehen. Denn die Seniorenresidenzen dürfen mit dem verliehenen Qualitätssiegel für ihr Angebot werben.

Das Label garantiert:

  • eine seniorengerechte Ausstattung

  • den Zugang zu Informationen über Haushalts- und Pflegedienstleistungen

Anträge, um das Label zu erhalten, können Sie ans Ministerium an den Fachbereich Gesundheit und Senioren richten. Das Label kann erst erteilt werden, wenn die Residenz fertig gestellt ist.

Was bietet eine Seniorenresidenz im Detail?

Wie die betreuten Wohnungen müssen die Seniorenresidenzen altersgerecht gebaut sein. Es gibt jedoch keine Auflagen, um pflegerische Interventionen zu gewährleisten.

Pflegerische Angebote vom Träger selbst sind ausgeschlossen. Hier muss der Träger die Senioren an die kostenlose Beratungsstelle "Dienststelle für selbstbestimmtes Leben" vermitteln. Die Bewohner können wie alle Bürger die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Dienste der häuslichen Hilfe in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erteilt die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben.

Ein Interventionsservice bei Notruf kann über das System der Notrufanlagen abgedeckt werden beziehungsweise intern - Mitbewohner, Hausmeister - geregelt werden.

Der Träger der Seniorenresidenz muss in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern hauswirtschaftliche Serviceleistungen anbieten - beispielsweise einen Hausmeisterservice, einen Einkaufsservice, Reparaturen. Diese Leistungen können zusätzlich berechnet werden. Zudem muss ein Gemeinschaftsraum für die Bewohner vorhanden sein. Dieser kann bezuschusst werden.

Eine Zusammenarbeit mit einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren ist wünschenswert, aber nicht erforderlich.