Was tun im nuklearen Ernstfall?

Die Kontrolle der Atomkraftwerke obliegt der Föderalagentur für Nuklearkontrolle, kurz FANK. Jeder Störfall eines Meilers muss der FANK unverzüglich gemeldet werden.

Wann tritt der Ernstfall ein?

Die Behörden reden ab Stufe drei  auf der Bewertungsskala für Nukleare Ereignisse von einem ernsten Störfall. Dann ist von einem Strahlungsaustritt die Rede. Im Zweifelsfall tritt der nationale Noteinsatzplan in Kraft:

  • Die Behörden informieren und warnen die Bevölkerung über alle möglichen Kanäle.
  • Experten treffen zusammen, um die Krisenbewältigung zu koordinieren.
  • Rettungsdienste und Polizei sind in Bereitschaft.
  • Die Nahrungsmittelressourcen werden vor Kontamination geschützt.
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Was passiert beim Noteinsatzplan?

Wenn der Noteinsatzplan in Kraft tritt, wird die Bevölkerung gebeten, den Aufforderungen der Behörden Folge zu leisten. Je nach Schwere und Art des Unfalls wird ein Radius um das Kraftwerk festgelegt, in dem der Noteinsatz umgesetzt wird.

Was tun im nuklearen Ernstfall?

  • Bleiben Sie innen oder gehen Sie ins Haus!
  • Schließen Sie Fenster und Türen!
  • Schalten Sie Radio und Fernseher ein!
  • Telefonieren Sie nicht unnötig!
  • Jodtabletten stehen jedem Menschen, der in einem Radius von 100 km um ein Kernkraftwerk wohnt, jederzeit kostenlos in der Apotheke zur Verfügung.

Weitere Infos finden Sie auf einer Internetseite (siehe ‚Links‘) und in der Broschüre „Was tun bei einem nuklearen Unfall?“ des föderalen Innenministeriums (siehe ‚Downloads‘).