Begleitete Besuchskontakte zwischen Kindern und Ursprungsfamilie

Begleitete Besuche verhelfen dem Kind zu seinem Recht auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen. Möglichkeit der Anleitung in Bezug auf Versorgung und sinnvolle Beschäftigung.
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Begleitung der Mieter

Soziale Begleitung der Mieter und Mietkandidaten, mit dem Ziel der (Re)Integration, der Eigenverantwortung und des Erlernens der Pflichten und Rechte als Mieter und allgemein als Bürger.
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Begleitung junger Erwachsener in therapeutischer Wohngemeinschaft

Unterstützung der Bewohner sowohl in ihrer beruflichen, als auch in ihrer sozialen Integration.
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Begleitung von Wohngemeinschaften für die soziale Integration

Übergangslösung zwischen stationären Aufenthalt und Rückkehr in ein eigenständiges Leben. Betreute alters- und geschlechtsgemischte Wohngemeinschaften. Die Begleitung beinhaltet: den Alltag mit Hilfe pädagogischer Angebote strukturieren zu lernen, Arbeit mit Familie und persönlichen Umfeld, Einzelgespräche, Freizeitgestaltung, Arbeitssuche, Begleitung von persönlichen Projekten.
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Begleitung, Beratung und Lebenshilfe für Personen in schwierigen Lebenslagen aus der jeweiligen Gemeinde.

Die Sozialarbeiter bieten Hilfestellung beim Ausfüllen und bei der Beantragung von sozialen Vergünstigungen, bei Anträgen bezüglich Vormundschaft und Sorgerecht, Anträge für juristischen Beistand, Anträge für Heizölzuschüsse. Je nachdem vermitteln Sie zu den zuständigen Einrichtungen. Die Sozialarbeiter begleiten, beraten und unterstützen die Kunden bei der Integration in Arbeit sowie bei der sozialen Integration. Sie geben nützliche Tipps bei Energiefragen und Beratung im Falle von Überschuldung. Sie geben Hilfestellung bei der Kontoführung und bei der Wohnungssuche. Bei Bedarf leisten sie sozialpsychologische Betreuung.
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Begleitung, Organisation und Koordination von Hilfsangeboten ausschließlich auf Anordnung der Justizbehörden

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien im Auftrag der Justizbehörden, wenn das Wohl gefährdet ist oder Verstöße gegen das Gesetz vorliegen.
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Beratung der Kinder/Jugendlichen und deren Familien

Beratung zu den in der Gemeinde vorhandenen Beratungsangeboten
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Beratung und Hilfe für Schwangere in Notsituationen

Schnelle, unbürokratische Hilfe für Frauen, die ungewollt schwanger werden, große finanzielle Nöte haben oder die alleinige Verantwortung für das kommende Kind tragen
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Beratung, Orientierung und soziale Begleitung von Opfern einer Straftat

Opfer einer Straftat werden beraten und bei der Verarbeitung des Geschehenen begleitet und bei ihrem sozialen Wiederaufbau unterstützt.
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Beratungs- und Lebenshilfe

Die Telefonhilfe ist 24/24 Std. erreichbar. 35 anonyme, ehrenamtliche Mitarbeiter bieten Menschen, die sich in einer Notlage befinden, Lebenshilfe an, informieren über bestehende Beratungs- und Hilfseinrichtungen und vermitteln (nach Wunsch) an Facheinrichtungen oder zuständige Dienste.
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