Anträge für Gesundheitsprojekte können seit März 2018 laufend eingereicht werden

Das Thema "Gesundheit" ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Der Wandel geht eindeutig in Richtung zu mehr Gesundheitsförderung und Prävention. Dieser Tendenz schließt sich die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit dem 2017 verabschiedeten Konzept zur Gesundheitsförderung an. Damit verfolgt sie das Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger in Ostbelgien zu stärken. Deshalb bezuschusst sie Gesundheitsprojekte.

Themen

Ihre Maßnahme soll die Gesundheit und das Wohlbefinden des Bürgers in den Vordergrund rücken und deren Lebensqualität sicherstellen bzw. steigern. Ihre Initiative sollte möglichst früh intervenieren. Und sie sollte verschiedene Bereiche - von Schule über Familie bis hin zum Arbeitsplatz - betreffen. Denn so kann eine umfassende Gesundheitsförderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährleistet werden.

Ihr Projekt muss thematisch zu einem der fünf Schwerpunkte passen:

  • Gesundheitskompetenz
  • Ernährung
  • Bewegung
  • psychische Gesundheit
  • Suchtprävention

Projektantrag

Der Projektaufruf richtet sich an Organisationen, Einrichtungen und weitere Träger, die Projekte zur Verbesserung dieser inhaltlichen Schwerpunkte durchführen wollen und ermöglicht einen projektbezogenen finanziellen Zuschuss. Ihr Projekt muss mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre dauern.

Der Projektaufruf ist zeitlich unbegrenzt. Seit dem 15. März 2018 können Sie laufend Projekte einreichen. Ihren Antrag sollten Sie detailliert ausarbeiten.

Zu den genauen Projektkriterien erfahren Sie mehr im Downloadbereich. Dort finden Sie den vollständigen Projektaufruf und ein Schreiben des Ministers.

Den Antrag können Sie online über den weiterführenden Link ausfüllen.

Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen möchten, schicken Sie diesen bitte dem zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums zu.

Die Regierung entscheidet dann innerhalb von drei Monaten über eine Zu- oder Absage. Als gesetzliche Grundlage dient Artikel 4 des Dekrets zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!