Wer hat Anrecht auf AktiF oder AktiF PLUS?

AktiF–Berechtigte

Folgende Personengruppen geben dem Arbeitgeber Anrecht auf einen AktiF-Zuschuss:

  • minderjährige Jugendliche mit einem Ausbildungsvertrag (Lehre, Industrielehre oder Berufseingliederungsvertrag)
  • Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren ohne Abitur oder Gesellenzeugnis
  • Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren mit Abitur oder Gesellenzeugnis, die sechs Monate arbeitslos sind
  • ältere Arbeitsuchende ab 50 Jahre, die ihre letzte Arbeitsstelle unfreiwillig verloren haben
  • Langzeitarbeitsuchende, d.h. Personen, die seit mindestens zwölf Monaten als nichtbeschäftigter Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • Opfer von Umstrukturierungen, Konkursen, Schließungen u.Ä.

AktiF PLUS-Berechtigte

Wenn nichtbeschäftigte Arbeitsuchende zwei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllen, geben sie dem Arbeitgeber Anrecht auf einen AktiF PLUS-Zuschuss:

  • verminderte Arbeitsfähigkeit
  • mindestens 24 Monate Arbeitslosigkeit
  • kein Abitur oder Gesellenzeugnis
  • weder Deutsch- noch Französischkenntnisse (weniger als Niveau B1)

Die Zugangskriterien sind unabhängig vom möglichen Ersatzeinkommen des AktiF- oder AktiF PLUS–Berechtigten.

Kriterien für AktiF und AktiF PLUS

Alle AktiF (PLUS)-Berechtigten müssen

  • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sein
  • als nichtbeschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sein
  • nicht der Schulpflicht unterliegen
  • nicht das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben

Fragen zu Zugangskriterien und zur AktiF-Bescheinigung

Wie erfahre ich als Arbeitsuchender, ob ich AktiF oder AktiF PLUS-Berechtigter bin? Wo erhalte ich die Bescheinigung, die bestätigt, ob ich Berechtigter bin?

Darauf antwortet das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es ist zuständig für die Ausstellung der AktiF-Bescheinigung. Hierzu ist seitens des Arbeitsuchenden ein Fragebogen auszufüllen. Mit dem Fragebogen prüft das Arbeitsamt, ob Sie die Zugangskriterien erfüllen.