SOS-Hilfe VoG

Unsere Ziele

Wir sind ein Dienstleistungsanbieter in der häuslichen Hilfe und in der Bekämpfung von Armut. Unsere Dienstleistungen richten sich an ältere oder beeinträchtigte und finanziell benachteiligte Menschen. Wir sind in den neun Gemeinden des deutschen Sprachgebietes aktiv. Darüber hinaus handeln wir als sozial-beruflicher Integrationsbetrieb und stellen Ausbildungs-, Praktika-, Ehrenamts-, und spezifische Arbeitsplätze bereit.

Öffnungszeiten

Büro

Soziales Möbellager

Fahrradwerkstatt

Montags bis freitags
von 9:00 bis 16:00 Uhr
 
Dienstags bis freitags
von 9:00 bis 12:00 Uhr
 
Montags bis freitags
von 8:30 bis 16:00 Uhr
 

 

Unsere Leistungen

dienen der Verbesserung der Lebensqualität im häuslichen Rahmen und beinhalten:

  • hauswirtschaftliche Dienstleistungen durch Haushaltshilfen (Reinigung der Wohn- und Lebensräume);
  • handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation durch polyvalente Handwerker (kleine Instandsetzungsarbeiten von Wohn- und Lebensräumen, sowie Anstricharbeiten, Tapezierarbeiten, Verlegen von Bodenbelägen, Befestigen von Gardinen und Regalen, ...);
  • handwerkliche Dienstleistungen im Gartenbereich durch polyvalente Handwerker (Instandhaltung der Grünanlage durch das Mähen von Rasen, das Scheren von Hecken, die Entsorgung der Grünabfälle, …);
  • soziales Möbellager für benachteiligte Menschen: o Möbel o Fahrräder o Elektrohaushaltsgeräte 
  • kleine Transporte und Umzugsdienst; 
  • Hausleerung / Entrümpelung einer Wohnung; 
  • Winterdienste um den Zugang zum Eigenheim sicherzustellen (auf vorherige Anmeldung);
  • in Kooperation mit dem ÖSHZ Eupen wird eine Sozialwäscherei „Die Waschbären“ angeboten (Neustraße 22 – 4700 Eupen);
  • in Kooperation mit dem Marienheim und dem ÖSHZ Raeren wird ein mobiler Wäschedienst angeboten (Anfragen an das ÖSHZ Eupen).

Unsere Tarife sind sozialverträglich, richten sich nach dem Einkommen und betragen zwischen 2,20 EUR und 4,20 EUR pro Stunde. Unsere Dienste sind ausschließlich Menschen mit dem EKEStatut (ehemals VIPO) bei ihrer Krankenkasse oder mit einem Eingliederungseinkommen beim ÖSHZ (oder gleichgestellt) zugänglich. Eine entsprechende Bescheinigung muss vorgelegt werden.