Die gute Nachricht: VoG haben bis September Zeit, ihre Generalversammlung durchzuführen. Am 29. März hat Justizminister Koen Geens der Regierung einen Erlass vorgelegt, um die Unklarheiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Generalversammlungen von VoG’s während der Corona-Pandemie zu klären. In einer Pressemitteilung mit dem Titel „Premier volet d’arrêtés royaux de pouvoirs spéciaux relatifs à la Justice“ präzisiert Minister Koen Geens, dass alle Generalversammlungen, die vor dem 19. April einberufen wurden oder werden sollten, die Möglichkeit haben, die Generalversammlung bis 10 Wochen nach Ablauf der Frist zu verschieben. Da dieser Termin für VoG‘s im Allgemeinen auf den 30. Juni festgelegt ist (es sei denn, in den Statuten ist ein früherer Termin vereinbart) bedeutet dies, dass man die Generalversammlung auf September 2020 verschieben kann.
Der Erlass, der in den kommenden Tagen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden soll, sieht auch vor, dass das Verwaltungsorgan sprich Verwaltungsrat weiterhin einstimmig schriftliche Entscheidungen treffen kann. Dazu müssen alle Verwalter in der Lage sein, mit Hilfe eines elektronischen Kommunikationsmittels, mit zu diskutieren, zu beraten und zu entscheiden.
Bitte beachten Sie für die definitive Regelung die Veröffentlichung des Erlasses.
Stand 31. März 2020