Freiwilligenarbeit

Dürfen invalide (arbeitsunfähige) Personen sich ehrenamtlich engagieren?

Als arbeitsunfähiger Arbeitnehmer können Sie eine Ihrem Gesundheitszustand entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ohne Ihre Arbeitsunfähigkeit zu beenden.

In diesem Fall muss der medizinische Berater (Vertrauensarzt) Ihrer Krankenkasse feststellen, dass diese freiwillige Arbeit mit Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand vereinbar ist. Dazu muss ein Antragsformular verwendet werden.

Ist die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen verpflichtend?

Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings schreibt das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen 2005 in Artikel 4 vor, dass die Organisation den Ehrenamtlichen vor Beginn des Engagements über folgende Punkte informieren muss:

  • den uneigennützigen Zweck und den rechtlichen Status der Organisation;

  • den Versicherungsvertrag bezüglich der Haftpflichtversicherung, die die Organisation abschließen muss.

  • Die mögliche Abdeckung anderer Risiken im Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit durch einen Versicherungsvertrag;

  • gegebenenfalls die Zahlung von Ausgaben für die Freiwilligenarbeit, die Art dieser Ausgaben und die Fälle, in denen sie bezahlt werden;

  • die Wahrung des Berufsgeheimnisses und der Verschwiegenheitspflicht (diese Bestimmung wurde bei den letzten Gesetzesänderungen im Februar 2019 präzisiert)

Gegebenenfalls muss die Organisation nachweisen, dass sie dieser Informationspflicht nachgekommen ist.

Das Gesetz hält fest, dass diese Informationen auf jede Art und Weise mitgeteilt werden können (im Rahmen einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, in einem Informationsblatt, in einer Broschüre, mündlich). Im Download finden Sie eine Vorlage über die Zusammenarbeit mit Freiwilligen.

Können Ehrenamtliche für ihr Engagement eine Entschädigung erhalten?

„Ja, das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen vom 3. Juli 2005 sieht vor, dass ein Ehrenamtlicher für sein Engagement entschädigt werden kann. Dies ist als Kostenrückerstattung zu betrachten und nicht als eine Vergütung für geleistete Arbeit. Die aktuellen Entschädigungssummen finden Sie auf der Seite des SPF Finanzen unter dem angegebenen Link und im verlinkten Artikel „Die Kostenrückerstattung im Bereich Ehrenamt“.

Dürfen Personen mit Betriebszuschlag („Frühpension“) ein Ehrenamt ausüben?

Ja, wenn sie vorab das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA) um Erlaubnis fragen. Dazu gibt es bestimmte Formulare.

Dürfen entschädigte Arbeitslose ein Ehrenamt ausüben?

Ja, wenn sie vorab das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA) um Erlaubnis fragen. Dazu gibt es bestimmte Formulare.

Vom 24. Februar 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 sind vollarbeitslose und zeitweilig arbeitslose Personen von der Pflicht befreit, die freiwilligen Tätigkeiten (worunter die Geflüchtetenhilfe), die sie – gemäß dem Gesetz vom 03. Juli 2005 über die Rechte der Freiwilligen – im Rahmen der Hilfe an die Ukraine ausüben, zu melden.

Finanzen und UBO-Register

Finanzen, Steuer, Buchhaltung für VoG - was muss ich beachten? Als Videopräsentation und als Broschüre zum Nachschlagen

Der Infotext im Download gibt einen Überblick über die wesentlichen Themen der Finanzverwaltung einer VoG. Zusätzlich dazu hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft digitale Wege beschritten und zu diesen Themen ein Tutorial (Video) produziert. In knapp 50 Minuten erhalten Sie einen umfassenden und aktuellen Überblick. Das Tutorial können Sie hier abrufen.

Aus dem Inhalt: - das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen, das die VoG-Gesetzgebung von 1921 ersetzt - Buchführung - Veröffentlichung des Jahresabschlusses - vereinfachte Buchführung - Buchhaltungsprogramm für die vereinfachte Buchführung - die Belgische Nationalbank – Modelle für den Jahresabschluss - die wichtigsten Termine/Fristen für eine VoG, um Erklärungen abzugeben - steuerliche Behandlung der Einnahmen von VoGs / Spenden an VoGs - Wann zahlt eine VoG Steuern? - Kostenrückerstattung im Rahmen von ehrenamtlicher Arbeit - Sonderregelungen für die Sportclubs - Entschädigungen für Künstler

Wie mache ich die Steuererklärung für VoGs? - Das BIZTAX-System

Alle juristischen Personen, sprich VoGs, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Die Frist ist in der Regel Ende September und variiert von Jahr zu Jahr. Die Steuererklärung kann nur noch online mit dem BIZTAX-System gemacht werden. Im Downloadbereich finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man die Erklärung mit dem BIZTAX-System ausfüllt. Regelmäßig bietet das Ministerium dazu auch Infoveranstaltungen an,

Eine Anmeldung ist erforderlich. Aktuelle Termine finden Sie unter "Aktuelles" oder Sie abonnieren den Newsletter "Ehrenamt" beim Ansprechpartner für das Ehrenamt.

Gilt das UBO-Register auch für VoGs?

Ja, VoGs gelten auch als Unternehmen, die Finanzen verwalten. Die wirtschaftlichen Eigentümer (Verwalter der VoG) müssen 30 Tage nach der Gründung in das UBO-Register eingetragen werden. VoGs, die in Verzug geraten, werden sanktioniert. Jeder Änderung bei den Verwaltern muss ebenfalls innerhalb von 30 Tagen im UBO-Register aktualisiert werden. In den Downloads finden Sie die Präsentation einer diesbezüglichen Informationsveranstaltung. Diese wird regelmäßig durchgeführt und aktuelle Termine finden Sie unter „Aktuelles“ oder Sie melden sich beim Ansprechpartner für Ehrenamt für den Newsletter an.

Was ist die vereinfachte Buchführung und wer darf sie anwenden?

Kleinst-VoGs dürfen ihre Buchführung nach einem vom König festgelegten, vereinfachten Schema machen und können dafür ein eigens entwickeltes Programm verwenden. Ob Ihre VoG unter die Kategorie der Kleinst-VoG fällt und wie eine vereinfachte Buchführung gemacht wird, erfahren Sie im Infoblatt in den Downloads. Das kostenlose Buchführungsprogramm können Sie bei der Kontaktperson anfragen.

Verwaltung

Was gehört in eine VoG-Satzung?

Im Downloadbereich finden Sie sowohl eine Mustersatzung, die Sie für Ihre VoG anpassen können, als auch eine Liste mit den Mindestanforderungen an eine VoG-Satzung.

Wie geht meine VoG Synergien mit anderen Vereinen ein?

Der Zusammenschluss von zwei oder mehr VoGs oder die Verteilung von Vereinsaktivitäten auf mehrere VoGs kann aus mehrerlei Gründen eine gute Idee sein:

  • Wenn wirtschaftliche Gründe den Fortbestand einer VoG erschweren.
  • Wenn es eine VoG mit denselben oder sehr ähnlichen Zielen sowie derselben Zielgruppe gibt, kann es sinnvoll sein, die Kräfte zu bündeln und gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
  • Wenn die eigenen Personalressourcen nicht ausreichen, um den gestiegenen Anforderungen an die Verwaltung einer VoG beizukommen und der Nachwuchs Mangelware ist.
  • Wenn die VoG-Aktivitäten zu vielfältig oder einzelne Aktivitäten-Bereiche zu groß geworden sind, um mit der VoG unter einen Hut gebracht zu werden.
  • Wenn einem Sektor oder mehreren VoGs im selben Gebiet im Zusammenschluss mehr Gewicht verschafft werden kann. Lobbyarbeit
  • Wenn Infrastrukturen oder Geräte gemeinsam genutzt werden sollen.
  • Um den Einsatz von Freiwilligen in mehreren Projekten optimal zu koordinieren.
  • Um Wissen auszutauschen und zusammenzuarbeiten.

Infos dazu finden Sie im Infoblatt im Download.

Kann mein Verein mich für meine Vereinsarbeit bezahlen?

Ja, es gibt Aufgaben im Verein, die in einem bestimmten Rahmen bezahlt werden können. Dann handelt es sich nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Entschädigung gezahlt werden kann, sondern um bezahlte Vereinsarbeit.

Alles Wichtige dazu finden Sie im verlinkten Artikel.

Wie kann eine Generalversammlung digital oder schriftlich durchgeführt werden?

Die gesetzlichen Grundlagen sind nun geschaffen. Der Artikel 9:16/1 des Gesetzes der Gesellschaften und Vereinigungen (Code des sociétés et des associations) erlaubt es dem Verwaltungsrat, Generalversammlungen unter bestimmten Bedingungen digital oder schriftlich durchzuführen. Dazu müssen keine entsprechenden Bestimmungen in der Satzung stehen.

Digitale Generalversammlung

Der Verwaltungsrat kann auch ohne eine entsprechende Bestimmung in der Satzung eine digitale Generalversammlung durchführen.

Es gelten die folgenden Bedingungen:

  • Die Einladung zur Generalversammlung muss mindestens 15 Tage vorher mit Nennung aller Tagesordnungspunkte erfolgen.
  • Die Einladung zur Generalversammlung muss eine klare Beschreibung der Schritte enthalten, die zur Teilnahme an der Sitzung erforderlich sind, insbesondere die technischen Prozeduren.
  • Die gesetzlichen Abstimmungsquoten gelten weiterhin. Dabei werden alle Mitglieder berücksichtigt, deren Identität zu Beginn der Videokonferenz festgestellt wurde.

Schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren

  • Das Gesetz ermächtigt die Mitglieder, einstimmig und schriftlich Beschlüsse zu fassen, die die Befugnisse der Mitgliederversammlung betreffen. Ausgenommen sind diejenigen, die die Änderung der Satzung betreffen.
  • Die Möglichkeit, Beschlüsse durch ein schriftliches Verfahren herbeizuführen, muss nicht mehr in der Satzung festgelegt sein.
  • In einem Brief bzw. in einer E-Mail muss die Prozedur zum schriftlichen Umlaufverfahren genau erklärt werden.
  • Die schriftliche Antwort muss folgende Angaben beinhalten:
  • die Identität des Mitglieds, Name und Funktion
  • den Text der Beschlussvorlage
  • für jede Entscheidung zur Beschlussvorlage: Ja / Nein / Enthaltung
  • Datum und Unterschrift
  • Der Verwaltungsrat erstellt ein Protokoll, in dem die Beschlüsse mit den Entscheidungen festgehalten werden. Das Protokoll wird vom Präsidenten und/oder dem Schriftführer datiert und unterschrieben. Das Protokoll schickt der Verwaltungsrat allen Mitgliedern der VoG schriftlich per Brief oder E-Mail zu.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie im Infoblatt, das Sie im Downloadbereich finden.

Welche Fristen für Generalversammlung, Jahresabschluss und Co? Was passiert bei Versäumnissen?

Die ordentliche Generalversammlung mit Verabschiedung des Jahresabschlusses muss spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt sein. Danach haben die Verwalter 30 Tage Zeit, den Jahresabschluss zu veröffentlichen. Geschieht das nicht, so drohen Sanktionen. Im Download finden Sie das Infoblatt.

Wie gründe ich eine VoG? - Prozedur und gesetzliche Vorgaben

Bei der Gründung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) muss man einige gesetzliche Vorgaben und Prozeduren beachten. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz der Gesellschaften und Vereinigungen vom 23. März 2019 (Code des sociétés et des associations - CSA). In Buch 9 wird das Regelwerk bezüglich der VoGs beschrieben.

Eine Mustersatzung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Downloadbereich.

Wie wird eine VoG aufgelöst?

Das Gesetz über die Gesellschaften und Vereinigungen schreibt vor, wie eine Vereinigung zu liquidieren ist. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten der Liquidation vor:

  • die gerichtliche Auflösung
  • die Auflösung kraft Gesetz
  • die freiwillige Auflösung durch Mitgliederbeschluss in der Generalversammlung

Üblich ist die freiwillige Auflösung. Alles Weitere unter Links oder im Downloadbereich.

Es gibt eine neue VoG-Gesetzgebung. Wie mache ich meinen Verein konform?

Das Gesetz bezüglich der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) vom 23. März 2019 wurde am 4. April 2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Damit ist das Gesetz vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) […] hinfällig.

Um weiterhin gesetzeskonform zu sein, müssen die VoGs ihre Satzungen anpassen. Einen Überblick, was sich geändert hat, gibt die Broschüre „Das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen“ im Linkbereich. Eine Mustersatzung, an der Sie sich orientieren können, finden Sie in den Downloads.

Das GGV sieht eine Übergangszeit für bereits bestehende Vereinigungen ohne Gewinnerzielung vor, die die neuen Bestimmungen beachten müssen.

  • Für neue bzw. neu gegründete Unternehmen, Vereinigungen und Stiftungen tritt das GGV am 1. Mai 2019 in Kraft.
  • Für am 1. Mai 2019 bereits bestehende Unternehmen, Vereinigungen und Stiftungen gilt das GGV ab dem 1. Januar 2020.

Bestehende Vereinigungen müssen bis spätestens zum 1. Januar 2024 ihre Satzung entsprechend angepasst haben.

Ihr Verein hat die Satzungsänderung bereits vorgenommen? Dann muss diese noch veröffentlicht werden. Wie das geht, erklärt das Infoblatt im Downloadbereich.

Versicherung

Wo erhalte ich Antworten auf Versicherungsfragen für VoGs und Ehrenamtliche?

Die VoG mietet oder vermietet eine Immobilie:

  • Was ist zu beachten?
  • Was gehört zu den Pflichtversicherungen, die eine VoG abschließen muss?
  • Wie bin ich als Verwalter einer VoG versichert?

Aktuelle Termine finden Sie unter "Aktuelles" oder Sie abonnieren den Newsletter "Ehrenamt" beim Ansprechpartner für das Ehrenamt.

Die regelmäßig stattfindenden Infoveranstaltungen geben einen umfassenden Überblick zu Versicherungsfragen. Die aktuelle Präsentation finden Sie im Download.

Bin ich als ehrenamtlicher Coronahelfer versichert?

Ja, die Deutschsprachige Gemeinschaft bietet die Möglichkeit, sich schnell und unbürokratisch versichern zu lassen. Füllen Sie den Zulassungsantrag im Download aus und schicken diesen per Mail an [email protected]. Sie sind allerdings erst versichert, wenn Ihr Antrag bestätigt wurde.

Stand 31. März 2020

Vereine helfen Ukraine-Flüchtlingen

Mein Verein möchte gerne in der Flüchtlingshilfe aktiv werden, aber uns fehlen die Ideen.

Ostbelgische Vereine und engagierte Bürger heißen Kriegsflüchtlinge willkommen!

Die Hilfsbereitschaft vieler Menschen in Ostbelgien war und ist ein Lichtblick in diesen letzten Krisenjahren. Ob Corona, Flutkatastrophe oder Flüchtlingskrisen – Bürgerinnen und Bürger setzen sich konstruktiv mit dem Geschehenen auseinander, indem sie an Hilfsaktionen teilnehmen und mit Zeit, Sach- oder Geldspenden zur Linderung von Leid beitragen. Ob in Eigeninitiative oder in den Vereinen, es sind schon viele Ideen entwickelt und verwirklicht worden. Untenstehende Liste ist eine Sammlung von verschiedenen Ideen für eventuelle eigene Hilfsaktionen im Verein oder auch privat und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bei der Frage „Wie kann ich helfen?“ ist die Antwort immer „Hilf, wo und wie Du kannst!“

1. Patenschaft – Viele Ankommende müssen sich zur Teilnahme an Vereinsaktivitäten noch mit dem Equipment ausrüsten oder ausgestattet werden. Hier können Vereinsmitglieder die „Patenschaft“ (Kosten etc. eins zu eins oder anteilig) übernehmen:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Trainingssachen/Sportsachen/Musikinstrumente
  • Fahrgemeinschaften
  • Übersetzerdienste
  • Begleitung
  • Elternräte: Kosten übernehmen für die Schulsachen eines ukrainischen Mitschülers oder für Ausflüge

2. Aktionen im Verein – Soziales Miteinander und Interaktion sind in über 700 ostbelgischen Vereinen selbstverständlich und haben für Flüchtlinge eine integrative, partizipative und somit eine heilende Komponente. Hier können viele Aktionen organisiert werden, wo Sprache nicht das primäre Kommunikationsmedium ist:

  • Sport-Turniere
  • Gemeinsames Singen oder Musizieren
  • Spieleabende
  • Schnupperangebote mit ukrainischsprachigen Ansprechpartnern
  • Familienwanderungen/Region und Dörfer zeigen
  • Begegnungsbasteln
  • Malabende
  • Impro- oder Pantomime-Theater (ohne Sprache Erlebnisse verarbeiten)
  • Seniorenwerkstätten
  • Kochkurse
  • Animation/Kinderanimation in Worriken
  • Radiosendung

3. Hilfestellung im Alltag – Ob das strukturelle Ehrenamt in den Vereinen oder individuelle Hilfsaktionen und Hilfeaufrufe, die Möglichkeiten sind hier unerschöpflich. Auf EMJA und bei Info-Integration (siehe Links) sind erste digitale Anlaufstellen eingerichtet worden. Aber jeder Bürger und jede Bürgerin haben freien Gestaltungsspielraum in der Art und Weise, wie sie helfen wollen:

  • Flüchtlingsfamilien bei Behördengängen begleiten (Brüssel oder Ostbelgien - Flüchtlinge reisen umsonst mit der SNCB (siehe Links)
  • Hausaufgabenbetreuung oder -hilfe anbieten
  • Tandemprojekte zwischen Jugendlichen oder Senioren
  • Beim Spracherwerb helfen
  • Transportdienste/Fahrgemeinschaften anbieten
  • Beim Einkaufen (Möbel etc.) helfen
  • Beim Möbel aufbauen helfen

Unser Verein überlegt, ein Angebot für Geflüchtete direkt im Zentrum Worriken zu gestalten. An wen können wir uns wenden?

Es gibt eine Ansprechpartnerin für die „Sozialzelle“ in Worriken und diese koordiniert den Einsatz der Ehrenamtlichen in Worriken. Ihre Kontaktdaten finden Sie unter „Ansprechpartner“.

Welche Angebote für Flüchtlingshilfe und Integration gibt es bereits? Wo werden Ehrenamtliche gesucht?

In den Downloads finden Sie eine Liste der strukturellen Angebote für Integration, die in Ostbelgien bereits existieren. Zudem sind darin die Angebote der Initiativen im Kontext der Flüchtlingshilfe, Ansprechpartner und weitere Bemerkungen sowie Bedarfe an Ehrenamt und Sachspenden zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 31.03.2022) verzeichnet.

Gibt es eine Facebook-Gruppe für Ukrainer in Ostbelgien?

Ein ukrainischer Student in Ostbelgien (Viacheslav Golovko) betreibt eine Facebook-Gruppe für Ukrainerinnen und Ukrainer in Raeren und Eupen zwecks Austauschs und Informationen. Die Gruppen finden Sie über die weiterführenden Links.

Mein Verein möchte gerne eine besondere Initiative in der Flüchtlingshilfe starten. Können dafür Zuschüsse beantragt werden?

Besondere Initiativen in den Bereichen Sport, Kultur, Jugend, Soziales und Erwachsenenbildung, die einen Beitrag zur Bewältigung, Verarbeitung, Sensibilisierung oder Hilfestellung in Bezug auf die derzeitige Flüchtlingskrise leisten, können nach Antragstellung und Beurteilung Zuschüsse bekommen. Achtung: In einigen Fällen müssen die Anträge vor Beginn des Projektes eingereicht werden. Die Antragsbedingungen variieren von Zuschuss zu Zuschuss.

Folgende Zuschüsse können beantragt werden:

  • Soziale Projekte zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und/oder zur Förderung der Integration aller Bevölkerungsgruppen
  • Besondere Kulturprojekte
  • Besondere Initiativen Jugend
  • Besondere Initiativen von anerkannten Sportorganisationen
  • Besondere Initiativen für anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen

Die Ansprechpartner sind:

  • Besondere Kulturprojekte: Julie Broichhausen
  • Besondere Initiativen Jugend: Caroline Leusch
  • Besondere Initiativen Sport: Joseph Ganser und Roland Limbourg

Wenn ich Ukrainer in meinen Verein aufnehme, sind sie dann gut versichert? Können sie die Kosten für medizinische Versorgung erstattet bekommen?

Seit dem 7. März 2022 müssen sich alle Geflüchteten aus der Ukraine bei der Registrierungsstelle in Brüssel identifizieren, wo sie eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz erhalten.

Danach können diese Personen, wie alle anderen auch, unter den üblichen Bedingungen und vorbehaltlich einer vorherigen Mitgliedschaft den Schutz der Versicherung in Anspruch nehmen, die auch für Ihre übrigen Mitglieder gilt. Sie sind nicht sicher, welcher Versicherungsschutz für Ihren Verein besteht? Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Dachverband oder Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.

Je nach Art der Vereinsaktivität können jedoch verbandsspezifische Regelungen bestehen. Zögern Sie nicht, sich bei Ihrem Verband nach eventuellen Bedingungen für Mitgliedschaften zu erkundigen.

Und wenn die Geflüchteten kein Vereinsmitglied sind?

Ist der Verein Mitglied eines bei Ethias versicherten Sportverbands, so profitiert auch der Geflüchtete von der Sportversicherung über den Verband.

Der betreffende Sportverband muss die Liste der Geflüchteten nicht an Ethias weitergeben. Es genügt, die Anzahl der Sporttreibenden in der jährlichen Regularisierungserklärung anzugeben.

Was die freie Sportausübung (außerhalb eines Vereins) betrifft, so handelt es sich um eine rein individuelle Sportausübung. Wenn der Sportler eine Versicherung haben möchte, muss er einen individuellen Vertrag abschließen.

Dies betrifft die Ethias-Versicherung. Ihr Verein ist bei einer anderen Versicherung? Dann empfiehlt es sich, die Maßnahmen anderer Versicherungsgesellschaften zu überprüfen.

Was insbesondere die Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung betrifft (die Versicherung tritt normalerweise zusätzlich zur Erstattung durch die Krankenkasse ein), so können sich Geflüchtete mit der Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz, die ihnen ausgestellt wird, bei einer Krankenkasse eintragen lassen. Gegebenenfalls können sie auch die Hilfe des ÖSHZ in Anspruch nehmen. (Quelle: Association des établissements sportifs).

Können Geflüchtete eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben?

Wie Asylsuchenden ist es Geflüchteten im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli 2005 erlaubt, ehrenamtliche Tätigkeiten auszuüben.

Wo finde ich Informationen zur Unterstützung von Geflüchteten, die sich an mich wenden?

Die Aufgaben von Info-Integration, der Beratungsstelle für Fragen zu Migration und Integration in Ostbelgien:

  • Sozio-juristische Beratung zum Aufenthaltsrecht
  • Allgemeine Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund zum Leben in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Infos bezüglich des Empfangs der Geflüchteten aus der Ukraine in Belgien
  • Information und Orientierung für Geflüchtete sowie Bürger und Dienste
  • Kontaktstelle für interessierte Ehrenamtliche
  • Traduko: Sozialer Übersetzerdienst Ostbelgien

Weitere Informationen finden Sie in den Links.

Mein Verein plant Aktivitäten für Geflüchtete. Wo können wir diese veröffentlichen?

Auf der Webseite EMJA können

  • Aktivitäten bzw. Veranstaltungen,
  • Ehrenamtsangebote sowie
  • Ehrenamtsgesuche veröffentlicht werden.

EMJA richtet sich an alle Organisationen, Vereine und Privatpersonen, die sich gerne ehrenamtlich für die Ukrainerinnen und Ukrainer in Ostbelgien einsetzen möchten.

Sind Sie als Organisation oder Verein bereits eingeschrieben, so verändert sich der Prozess kaum. Klicken Sie auf EMJA im Menü auf „Angebot erstellen“, geben Sie die bereits vorhandene „EMJA-Nummer“ ein und inserieren Sie, wie gewohnt, Ihr Angebot. Zusätzlich kann nun die Kategorie „Ukraine“ angegeben werden. Dasselbe gilt für die Eingabe von Veranstaltungen.

Neu auf EMJA? Dann registrieren Sie sich zuallererst als „Anbieter“ und geben Sie die Informationen zur Organisation oder zum Verein an. Fügen Sie gerne ein passendes Logo ein. Anschließend validiert EMJA Sie als Anbieter und sendet Ihnen die „EMJA-Nummer“ zu. Mit dieser können Sie dann eigenhändig Ihr Angebot erstellen.

Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei der EMJA-Kontaktperson unter „Ansprechpartner“.

Alle Angebote und Veranstaltungen zugunsten der Ukrainerinnen und Ukrainer in Ostbelgien lassen sich unter dem angegebenen Link finden.

Mein Verein sucht Ehrenamtliche. Wo kann ich diese finden?

Auf der Webseite EMJA können

  • Aktivitäten bzw. Veranstaltungen,
  • Ehrenamtsangebote sowie
  • Ehrenamtsgesuche veröffentlicht werden.

EMJA richtet sich an alle Organisationen, Vereine und Privatpersonen, die sich gerne ehrenamtlich für die Ukrainerinnen und Ukrainer in Ostbelgien einsetzen möchten.

Sind Sie als Organisation oder Verein bereits eingeschrieben, so verändert sich der Prozess kaum. Klicken Sie auf EMJA im Menü auf „Angebot erstellen“, geben Sie die bereits vorhandene „EMJA-Nummer“ ein und inserieren Sie, wie gewohnt, Ihr Angebot. Zusätzlich kann nun die Kategorie „Ukraine“ angegeben werden. Dasselbe gilt für die Eingabe von Veranstaltungen.

Neu auf EMJA? Dann registrieren Sie sich zuallererst als „Anbieter“ und geben Sie die Informationen zur Organisation oder zum Verein an. Fügen Sie gerne ein passendes Logo ein. Anschließend validiert EMJA Sie als Anbieter und sendet Ihnen die „EMJA-Nummer“ zu. Mit dieser können Sie dann eigenhändig Ihr Angebot erstellen.

Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei der EMJA-Kontaktperson unter „Ansprechpartner“.

Alle Angebote und Veranstaltungen zugunsten der Ukrainerinnen und Ukrainer in Ostbelgien lassen sich unter dem angegebenen Link finden.

Mitglieder meines Vereins möchten gerne eine Patenschaft für eine Familie oder eine Person aus der Ukraine übernehmen. An wen kann ich mich wenden?

In St. Vith, Eupen und Raeren gibt es Patenschaftsprojekte, die Menschen verschiedener Herkunft und Kulturen näher zusammenbringen. Informationen finden Sie in den Links und unter den Downloads.

Dürfen entschädigte Arbeitslose ein Ehrenamt ausüben?

Ja, wenn sie vorab das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA) um Erlaubnis fragen. Dazu gibt es bestimmte Formulare.

Vom 24. Februar 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 sind vollarbeitslose und zeitweilig arbeitslose Personen von der Pflicht befreit, die freiwilligen Tätigkeiten (worunter die Geflüchtetenhilfe), die sie – gemäß dem Gesetz vom 03. Juli 2005 über die Rechte der Freiwilligen – im Rahmen der Hilfe an die Ukraine ausüben, zu melden.