Apotheker und Krankenhausapotheker

Um in Belgien als Apotheker tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 6, § 1 des  Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe

  1. über ein gesetzliches Diplom eines Apothekers verfügen
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen
  3. in die entsprechende Apothekerkammer eingetragen sein

Anschließend kann diese Grundausbildung ergänzt werden durch einen Fachtitel zum Krankenhausapotheker. Hiermit dürfen Sie in einer Krankenhausapotheke für die Lieferung und Zubereitung von Medikamenten, Implantaten und medizinischen Hilfsmitteln während der Behandlung im Krankenhaus tätig sein.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom eines Apothekers, benötigen Sie keine Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie das Diplom erhalten haben.

Belegen Sie den Studiengang (Master) zum Erhalt des Fachtitels als Krankenhausapotheker, dann melden Sie sich bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie Ihren Studiengang absolvieren:

  • zur Zulassung des Praktikumplans zum Erhalt der vorläufigen Zulassung (3 Jahre) als Krankenhausapotheker, in den drei Jahren haben Sie Zeit den Studiengang und das Praktikum abzuschließen
  • zur Einreichung des jährlichen Praktikumberichts
  • zur endgültigen Zulassung des Fachtitels als Krankenhausapotheker

Die Kontaktangaben der anderen Gemeinschaften finden Sie unter den angegebenen Links.

Zur Aufrechterhaltung des Fachtitels als Krankenhausapotheker müssen Sie innerhalb von fünf Jahren 120 Akkreditierungspunkte nachweisen können. Von diesen 120 müssen 60 wie folgt aufgeteilt sein:

15 Punkte in Modul 1 - Organisation und Krankenhausverwaltung
15 Punkte in Modul 2 - Bekämpfung nosokomialer Infektionen
15 Punkte in Modul 3 - Pathologie und Pharmakologie
15 Punkte in Modul 4 und 5 - Krankenhaustechnologie und Radiopharmazeutika

Für den Beruf des Apothekers haben Sie die Möglichkeit, den Europäischen Berufsausweis zu beantragen, der ein elektronisches Verfahren darstellt, um den Weg der Anerkennung von Gesundheitspflegediplomen zu beschleunigen.

Die weiteren Punkte können Sie über den persönlichen Entwicklungsplan (40; nicht zu verrechnen mit den Modulen) erhalten sowie weitere Punkte (20) auf die oben genannten Module verteilen.

Reichen Sie bitte den Antrag auf Verlängerung bis spätestens sechs Monate vor dem Ablauf Ihrer Zulassung bei der Behörde ein, bei der Sie Ihre Zulassung erhalten haben.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Apotheker oder Krankenhausapotheker, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.