Logopäde

Der Logopäde untersucht und behandelt Störungen in den Bereichen Stimme, Sprache, Hören, Lesen, Schreiben, Rechnen und Schlucken sowie Einschränkungen in den Bereichen Kommunikation, Lernen, Essen und Trinken. Auf diese Weise trägt der Logopäde zur (Wieder-)Integration des Patienten in die Gesellschaft bei.

Neben der Erforschung und Behandlung von Störungen ist der Logopäde auch in den Bereichen Information, Prävention, Coaching und praxisorientierte Forschung tätig.

Grundsätzlich arbeitet der Logopäde auf Vermittlung des Arztes und führt eine Reihe von technischen Leistungen und Aufgaben durch, die ihm im Namen eines Arztes übertragen werden. In den verschiedenen Phasen der Behandlung berichtet der Logopäde an den verschreibenden Arzt.

Um in Belgien als Logopäde tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung verfügen, bei dem das Ausbildungsprogramm gemäß den theoretischen und praktischen Bestimmungen, die im Königlichen Erlass vom 20. Oktober 1994 festgehalten sind, erfüllt wird
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen 

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten:

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Logopäde benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Logopäde, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen.