Pharmazeutisch-technischer Assistent

Ein pharmazeutisch-technischer Assistent arbeitet unter der Verantwortung und Aufsicht eines (Krankenhaus-)Apothekers und kann mit verschiedenen Tätigkeiten betraut werden, wie z.B. dem Empfang und der Registrierung von ärztlichen Rezepten, der Durchführung von Magistralpräparaten und der Aufklärung der Patienten über den angemessenen und sicheren Gebrauch von Medikamenten.

Um in Belgien als pharmazeutisch-technischer Assistent tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Hochschuldiplom verfügen, bei dem das Unterrichtsprogramm verschiedene theoretische und praktische Bereiche gemäß des Königlichen Erlasses vom 5. Februar 1997 beinhaltet oder
  2. über ein Diplom verfügen, das einen Hochschulabschluss bescheinigt und darüber hinaus mindestens eine gleichwertige, spezifische Ausbildung im Bereich des pharmazeutischen-technischen Assistenten einer von der zuständigen Behörde gegründeten, subventionierten oder anerkannten Einrichtung absolviert, dessen Programm mit den oben erwähnten theoretischen und praktischen Bereichen übereinstimmt
  3. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als pharmazeutisch-technischer Assistent, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als pharmazeutisch-technischer Assistent, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen.