Podologe

Der Podologe ist ein paramedizinischer Beruf, der Patienten mit Fußerkrankungen untersucht und gegebenenfalls behandelt. Die Symptome des Patienten können sowohl auf der Ebene der Haut und Nägel des Fußes, aber auch höher liegen, wie z.B. Knie-, Hüft- und Rückenschmerzen, die durch den Fuß verursacht werden. Eine wichtige Rolle spielt der Podologe auch bei der Behandlung der Füße von Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Rheuma.

Podologische Behandlungsmethoden sind z.B. die Korrekturen von Anomalien der Nagelplatte, die Pflege einer Fußwunde oder die Herstellung von podologischen Sohlen.
Darüber hinaus kann der Podologe bei chirurgischen Eingriffen am Fuß helfen und instrumentieren.

Je nach Art der Behandlung kann der Podologe autonome Untersuchungen oder Behandlungen durchführen. Oftmals ist jedoch eine Verschreibung und Überwachung durch einen Arzt erforderlich.

Um in Belgien als Podologe tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung verfügen, bei dem das Ausbildungsprogramm gemäß den theoretischen und praktischen Bestimmungen, die im Königlichen Erlass vom 7. März 2016 festgehalten sind, erfüllt wird
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Podologe, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben. Zur Aufrechterhaltung der Berufszulassung müssen Sie jährlich 15 Stunden Weiterbildung vorweisen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Podologe, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen.