Zuschuss für Praxisassistenten

Allgemeinmediziner können einen Zuschuss zu den Lohnkosten eines Praxisassistenten erhalten.

Dieser Zuschuss deckt 50% der Lohnkosten ab, mit einem Höchstbetrag von 6.047 EUR pro Jahr, indexiert seit 2011 (Lohn abzüglich anderer öffentlicher Zuschüsse).

Bedingungen

  • 41963819_L_C_contrastwerkstatt-Fotolia
    Die Praxisassistenten müssen für mindestens 13 Arbeitsstunden/Woche eingestellt sein.
  • Die Allgemeinmediziner arbeiten mit einer zertifizierten elektronischen Patientenakte.
  • Im Kalenderjahr vor Antragstellung verwaltete jeder Allgemeinmediziner 150 globale medizinische Akten (dossier médical global).

Der Antrag

Bitte senden Sie das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres an das Ministerium. Die Checkliste der Unterlagen, die Sie dem Antrag beilegen müssen, finden Sie unter 'Downloads'.

Der Zuschuss

Der Zuschuss entspricht der Hälfte der tatsächlichen Kosten mit einem Höchstbetrag von:

  • 6.047 EUR für einen einzelpraktizierenden Allgemeinmediziner, insofern dieser im Kalenderjahr vor Antragstellung mindestens 150 globale medizinische Akten verwaltete.
  • 6.047 EUR pro Allgemeinmediziner einer Praxisgemeinschaft, insofern jeder dieser Mediziner im Kalenderjahr vor Antragstellung mindestens 150 globale medizinische Akten verwaltete.
  • 6.047 EUR pro Allgemeinmediziner eines Ärztehauses insofern jeder dieser Mediziner im Kalenderjahr vor Antragstellung durchschnittlich mindestens 150 globale medizinische Akten verwaltete.

Antragsfrist

Bitte senden Sie Ihren Antrag bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres ans Ministerium.

Für Fragen zu Ihrem Impulseo-Antrag, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Kontaktangaben siehe "Mehr zum Thema").