Schwangerenberatung von Kaleido

Kurzfristige, punktuelle und unbürokratische Hilfe

Wenn eine Schwangere trotz materieller oder sozialer Schwierigkeiten ihr Kind austragen möchte, hilft der Fonds für Schwangere. Er ermöglicht gute Startchancen für das Baby und seine Mutter.

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Der Fonds legt je nach Situation der Schwangeren individuell die finanzielle Beihilfe fest. Diese Unterstützung versteht sich als Brückenhilfe in Notsituationen. Sie sorgt somit kurzfristig, punktuell und unbürokratisch für Abhilfe.

Die Hilfe des Fonds ist zeitlich begrenzt. Danach helfen bei Bedarf andere Dienste wie beispielsweise das ÖSHZ (Sozialamt) oder der Vinzenz-Verein.

Beratung

Die Fonds-Mitarbeiterinnen begleiten auch Frauen und Familien, die keine finanzielle Hilfe sondern eine fachliche Beratung benötigen.

Der Fonds kümmert sich frühzeitig um werdende Mütter und bietet Entscheidungshilfen. So hilft er, möglicherweise Frühgeburten, Erkrankungen der Mutter oder des Kindes oder eine spätere Überforderung der Mutter zu vermeiden.

Am 3. April 1990 verabschiedete Belgien ein Gesetz, das einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Die soziale und materielle Hilfe des Fonds erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche aus rein finanziellen Gründen zu vermeiden. Aber der Fonds nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidung der Schwangeren und handelt neutral.

Die Anzahl betreuter Frauen steigt stetig an, die Situationen werden immer komplexer.

Für Anfragen aus den Gemeinden Lontzen und Kelmis kontaktieren Sie bitte Rita Geelen und für die Gemeinden Eupen und Raeren Véronique Signon. Für Anfragen aus den Gemeinden Bütgenbach, Büllingen, Amel, St. Vith und Burg-Reuland kontaktieren Sie bitte Renate Huberty.