Antragsteller / Bauherren

Bestimmte Handlungen und Arbeiten erfordern eine Städtebaugenehmigung. Dies hängt davon ab, welcher Art sie sind oder welche Auswirkungen sie auf die Umgebung oder die Umwelt haben. Was genau darunter fällt, legt die Regierung fest.

Je nach Fall haben die Handlungen und Arbeiten eine begrenzte Auswirkung. In gewissen Fällen ist es erforderlich, einen Architekten hinzuziehen.

Somit unterscheiden sich je nach Art der Handlungen und Arbeiten die Antragsform und die Formulare. Diese können Sie unter "Mehr zum Thema" herunterladen.

Ihrem Antrag müssen Sie Anlagen beifügen. Diese Anlagen erreichen Sie über die weiterführenden Links (siehe "Mehr zum Thema").