Erschließungsgenehmigung
Eine Erschließungsgenehmigung ersetzt die ehemalige Parzellierungsgenehmigung. Die Genehmigung gibt das Recht,
-
ein Grundstück in mindestens drei unbebaute, zu Wohnzwecken bestimmte Lose aufzuteilen
-
und falls nötig auch infrastrukturell zu erschließen, mit dem Ziel, sich in den stadtplanerischen Kontext einzufügen