Erschließungsgenehmigung

Eine Erschließungsgenehmigung ersetzt die ehemalige Parzellierungsgenehmigung. Die Genehmigung gibt das Recht,

  • ein Grundstück in mindestens drei unbebaute, zu Wohnzwecken bestimmte Lose aufzuteilen

  • und falls nötig auch infrastrukturell zu erschließen, mit dem Ziel, sich in den stadtplanerischen Kontext einzufügen