Finanzielle Beihilfe bei Auflösung des Mietvertrages

Beihilfe bei Auflösung des Mietvertrages. Diese Beihilfe beträgt 200 EUR pro Monat, die Sie Ihrem ehemaligen Vermieter schulden.

Diese Hilfe ist gegebenenfalls mit einer Umzugshilfe kumulierbar.

In diesem Sonderfall belaufen sich für 2020 die Obergrenzen für das Referenzeinkommen des Haushalts auf:

  • 41.500 EUR für alleinstehende Personen

  • 54.500 EUR für Personen, die in einem Haushalt zusammenleben

Hinzu kommen 2.700 EUR pro Kind zu Ihren Lasten oder Kind / Erwachsener mit Beeinträchtigung.

Antrag stellen

Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie das vollständige Dossier ans Ministerium!

Wann? Spätestens 6 Monate:

  • nach Ihrem Umzug aus einer privaten Wohnung, wenn eine soziale Wohnungsbaugesellschaft eine Sozialwohnung zugeteilt hat und Sie Ihrem ehemaligen Vermieter gegenüber eine Abfindung wegen Auflösung des Mietvertrages schuldig sind.