Beschwerde

Erster Schritt:

Wenn Sie mit einer Entscheidung der Gesellschaft nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihren Antrag per Einschreiben an den Sitz der Wohnungsbaugesellschaft senden. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit, sobald Sie die Entscheidung kennen (per Zustellung oder Veröffentlichung auf den Anschlagtafeln des Unternehmens).

Die Gesellschaft ist dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen auf Ihre Beschwerde zu antworten und Ihnen ihre Entscheidung per Einschreiben zukommen zu lassen. Haben Sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist immer noch keine Antwort erhalten, bedeutet dies eine negative Entscheidung.

Zweiter Schritt:

Wenn Sie mit der Antwort der Wohnungsbaugesellschaft nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde beim Ministerium einzureichen.

Die Beschwerde müssen Sie per Einschreiben und

  • innerhalb von 30 Tagen versenden, nachdem Sie die Antwort der Gesellschaft auf Ihre Beschwerde erhalten haben
  • wenn Sie keine Antwort erhalten haben, innerhalb von 60 Tagen versenden nach der Mitteilung oder Veröffentlichung auf den Anschlagtafeln der Gesellschaft.