Wenn der Hausarzt eine Coronavirus-Ansteckung vermutet, wird er einen PCR-Test durchführen. Sollte der Arzt einen starken Verdacht auf Covid-19 vermuten, wird das Testergebnis nicht abgewartet. Es wird so schnell wie möglich mit dem Kontakt-Tracing begonnen.
Positiver Test
Der Hausarzt entscheidet aufgrund der Symptome, ob ein Corona-Test notwendig ist. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Laborergebnisse automatisch in die gesicherte föderale Datenbank des belgischen Wissenschaftsinstitutes Sciensano eingespeist. Der Hausarzt kann die Ergebnisse digital abrufen. Positive Ergebnisse werden zudem der Corona Kontakt-Tracing-Zentrale mitgeteilt mit dem Auftrag, das Tracing zu starten. Daher ist es möglich, dass die Kontaktzentrale dem Patienten das positive Testresultat mitteilt, denn:
- Nicht jeder behandelnde Arzt arbeitet am Wochenende. Die Kontakt-Tracing-Zentrale arbeitet jedoch sieben Tage die Woche, um die infizierten Personen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des positiven Testergebnisses zu erreichen. Nur so kann das Virus schnell eingedämmt werden.
- Nicht jeder behandelnde Arzt findet morgens zuallererst die Zeit, alle Laborergebnisse zu überprüfen und diese telefonisch zu übermitteln. Die Kontakt-Tracing-Zentrale hat dies zur zentralen Aufgabe.
Eine Vorgehensweise zu Testergebnissen, die im Ausland erhoben wurden, wird zum jetzigen Zeitpunkt erarbeitet.
Der Hausarzt stellt seinem Patienten eine Quarantäne- oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und verpflichtet ihn, sich in Selbstisolation zu begeben, bis das Testergebnis bekannt ist. Bei starkem Corona-Verdacht müssen sich Personen, die im gleichen Haushalt leben, ebenfalls unter Quarantäne stellen. In diesem Fall kann der Hausarzt für diese Personen gleichermaßen eine Quarantänebescheinigung ausstellen, auch wenn die betroffenen Personen (noch) keine Symptome aufweisen und arbeitsfähig sind. Bei einer Quarantänebescheinigung müssen die betroffenen Personen die Quarantänemaßnahmen einhalten, können jedoch Telearbeit leisten.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft kümmert sich darum, die Personen, die mit dem Infizierten in Kontakt standen, zu finden. Das Ermittlerteam erfragt telefonisch oder durch einen Besuch zuhause (falls der Patient nicht auf mehrere Anrufversuche reagiert), mit wem die infizierte Person in Kontakt gekommen ist – genauer gesagt, ab zwei Tagen vor und sieben Tagen nach dem Auftreten von Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit, Durchfall oder der Verlust des Geruchssinns. Diese Kontaktpersonen werden ebenfalls telefonisch oder zuhause kontaktiert, um sie zu bitten, Präventions- oder Früherkennungsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Hausarzt bleibt aufgrund seines einzigartigen Vertrauensverhältnisses zum Patienten die zentrale Figur im gesamten Prozess. Sein Patient soll ihn erneut telefonisch kontaktieren, wenn sich die Symptome verschlechtern und/oder wenn andere Symptome auftreten. Wenn der Zeitraum für die Arbeitsunfähigkeit endet, muss überprüft werden, ob die Symptome verschwunden sind, und entschieden werden, ob die Quarantäne aufgehoben wird.
Daten für die Telefonzentrale der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Das Ermittlerteam erhebt ausschließlich Daten, die zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus dienen.
Erhobene personenbezogene Daten der infizierten Personen (oder Personen, bei denen ein Arzt eine Infektion vermutet) sind:
- die Nationalregisternummer bzw. die Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit
- den Vor- und Nachnamen
- das Geschlecht
- das Geburtsdatum
- die Adresse
- die Art, das Datum und die Nummer der Probe sowie das Ergebnis des entsprechenden Tests oder, in Ermangelung eines Tests, die vermutete Diagnose
- die LIKIV-Nummer des verschreibenden Arztes
- die Kontaktinformationen der betreffenden Person und eine Notfallkontaktnummer
- häufig besuchte Kollektive (Schule, Kinderbetreuung, Alten- und Pflegeheime etc.)
- die Angabe darüber, ob die betreffende Person einen Gesundheitspflegeberuf ausübt oder nicht
Erhobene personenbezogene Daten der Personen, die mit einem infizierten oder vermutlich infizierten in Kontakt gekommen sind:
- die Nationalregisternummer bzw. die Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit
- den Vor- und Nachnamen
- das Geschlecht
- die Adresse und E-Mail-Adresse
- die Telefonnummer
- Symptome
- Art des Kontaktes (Dauer, Abstand, Körperkontakt etc.)
Kontaktaufnahme
Ein speziell geschulter Mitarbeiter des Ministeriums kontaktiert die Personen telefonisch unter 02/214.19.19. Sollten Personen innerhalb von 24 Stunden nicht auf mehrere Anrufversuche reagieren, können sie von einem Mitarbeiter des Tracing-Teams, unter Einhaltung der grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen, zuhause besucht werden. Die Kontaktermittler weisen sich immer als Ministeriumsmitarbeiter aus.
Negativer Test
Bei einem negativen Testergebnis ist das Verfahren beendet. Es erfolgt kein Kontakt-Tracing. Die personenbezogenen Daten werden umgehend gelöscht.