Höhere und längere Förderung für lokale Behörden

Lokale Behörden mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben wie die VoG weitere Fördermöglichkeiten. Sie können eine höhere und längere Förderung beantragen. Denn diese Einrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Antrag

Die lokalen Behörden erhalten eine Konvention. Diese legt das Budget fest, über das die lokale Behörde verfügt, um AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigte einzustellen. Die Konvention mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird für eine verlängerbare Dauer von höchstens fünf Jahren abgeschlossen.

Die neuen Konventionen mit den lokalen Behörden werden für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

Zuschussbeträge

Die Zuschüsse von AktiF- und AktiF PLUS-Personal werden jährlich indexiert. Dazu wird der Gesundheitsindex zu einem gewissen Zeitpunkt, mit dem des Vorjahres zum selben Zeitpunkt verglichen. Im Verhältnis ergab das für die diesjährigen Beträge eine Steigerung von 7,35 Prozent. Die neuen Zuschussbeträge gelten seit dem 1. Januar 2024.

Zuschussbeträge für Konventions-Stellen

Jahr AktiF-Zuschuss AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr 15.108 € (1.259 €/Monat) 27.696 € (2.308 €/Monat)
ab 2. Jahr 13.872 € (1.156 €/Monat) 26.436 € (2.203 €/Monat)

BVA-Übergangszuschuss

Zahlreiche lokale Behörden beschäftigen noch ehemaliges BVA-Personal, für das sie noch von den BVA-Übergangszuschüssen profitieren. Die maximalen Zuschussbeträge sind:

Jahr 1 Punkt 2 Punkt 3 Punkt
2023 15.123 € 21.465 € 27.806 €
2024 16.235 € 23.043 € 29.850 €

Die Zuschussbeträge beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitarbeitsverträgen werden sie anteilsmäßig reduziert.