Infrastrukturplan 2023-2024 und Registrierungskatalog

Das Dekret zur Infrastruktur vom 18.03.2002 definiert den Infrastrukturplan zum Einen als das Resultat der notwendigen Instandsetzungsarbeiten für alle von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanzierten oder bezuschussten Infrastrukturen. Zum Anderen ist darin ein Neubedarf festgehalten, der aufgrund einer Bedarfsanalyse ermittelt wurde und letztlich das Resultat der Vereinbarkeit der Infrastrukturvorhaben mit der längerfristigen Finanzplanung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist. In der Praxis verabschiedet die Regierung nach Konzertierung mit den Gemeinden einen mehrjährigen Infrastrukturplan, der jährlich aktualisiert wird.

Es liegt aktuell der Infrastrukturplan 2023-2024 mitsamt seines Registrierungskatalogs vor. Er beinhaltet eine Auflistung aller Projekte pro Organisationsbereich, Programm und Zuweisung für das laufende Haushaltsjahr.

Aufgrund der Haushaltsvorgaben der EU werden Mehrkosten bei der Auswertung der Endabrechnung nur noch berücksichtigt werden können, insofern sie durch anderweitige Minderkosten kompensiert werden und der zugesagte Gesamtzuschuss nicht überschritten wird. Mehrkosten bleiben weiterhin vor der Ausführung anzumelden.

Für weitere Auskünfte und Fragen steht Ihnen der Fachbereich Infrastruktur zur Verfügung.