Bildung

12.12.2019

Amtliche Mitteilung

Rundschreiben DG 347 vom 9. Dezember 2019

Indexierung der monatlichen Mindestentschädigungen für Lehrlinge im Mittelstand

Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue indexierte Beträge der monatlichen Mindestentschädigungen, die der Betriebsleiter dem Lehrling und dem Meistervolontär auszahlen muss.

Das Rundschreiben DG 347 informiert die verantwortlichen Instanzen über die Anpassung der Beträge der monatlichen Mindestentschädigung für Lehrlinge an den Preisindex.

Indexierte monatliche Mindestentschädigungen für Lehrlinge:

a) im 1. Jahr der Fachkurse zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des darauffolgenden Ziviljahres und in der Anlehre: 239,42 €;

b) im 2. Jahr der Fachkurse ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember: 292,66 €;

c) im 2. Jahr der Fachkurse zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni: 425,69 €;

d) im 3. Jahr der Fachkurse ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember: 498,85 €;

e) im 3. Jahr der Fachkurse zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni: 544,08 €;

f) im Fall der Fachkurse im Rahmen einer auf ein Jahr verkürzten Lehre oder einer Verlängerung des Lehrvertrages im letzten Jahr: 544,08 €.

Indexierte monatliche Mindestentschädigungen für Meistervolontäre:

a) im 1. Ausbildungsjahr: 544,08 €;

b) im 2. Ausbildungsjahr: 774,73 €;

c) im 3. Ausbildungsjahr: 915,19 €.

Weitere Informationen entnehmen Sie in den weiterführenden Links.