Wieder unbeschränkt reisen

Da derzeit keine Varianten des Coronavirus zirkulieren, die als besorgniserregend eingestuft werden, gibt es auch keine Ein- und Ausreisebestimmungen bzw. Quarantäneregelungen beim Besuch bestimmter Länder.

Falls es wieder dazu kommen sollte, dass in bestimmten Ländern eine besorgniserregende Variante zirkuliert, so finden Sie diese Länder und die dazugehörigen Bestimmungen über die weiterführenden Links.

Bitte informieren Sie sich selbständig vor einer geplanten Reise, ob Sie Dokumente zum Nachweis einer Impfung oder Ähnliches mitführen müssen. Alle Informationen dazu finden Sie in den weiterführenden Links.

Wer hilft mir im Ausland?

Für alle geltenden Einreisebestimmungen für das Ausland können Sie die bestehenden belgischen Konsulate im Ausland kontaktieren. Die Mitarbeiter der Konsulate geben Ihnen gerne Auskunft über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Sie können die Informationen hierzu auch über die weiterführenden Links aufrufen. Außerdem finden Sie über die weiterführenden Links Angaben zu den Reisebestimmungen anderer Länder innerhalb Europas.

Wo erhalte ich eine Impfbescheinigung?

Die Bewohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten ihr Impfzertifikat automatisch per Post. Sollten Sie es aus irgendeinem Grund nicht erhalten haben, können Sie gerne das Bürgertelefon anrufen. Sie bekommen Ihr Zertifikat dann noch einmal.

Wenn Sie in asiatische Länder oder Amerika reisen, müssen Sie eine Impfbescheinigung vorweisen können.