Sitzung vom 19. Juli 2013

Erlass der Regierung zur Festlegung der Vorgaben zum Erhalt des Qualitätslabels für Seniorenresidenzen

Punkt 20 :

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Festlegung der Vorgaben zum Erhalt des Qualitätslabels für Seniorenresidenzen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Laut Dekret vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime, Kapitel II, 1 legt die Regierung die Bedingungen fest, damit der Träger einer Seniorenresidenz die Bezeichnung "Seniorenresidenz mit Qualitätslabel der Deutschsprachigen Gemeinschaft" nutzen kann.

Durch vorliegenden Erlass werden die Bestimmungen festgelegt, die eine Seniorenresidenz erfüllen muss, um das Label zu erhalten. Zum Einen werden die Qualitätsanforderungen für Dienstleistungen und die baulichen Voraussetzungen definiert. Zum Anderen wird das Verfahren zwecks Erhalts des Labels definiert.

Allen Bemerkungen des Staatsrates wurde Rechnung getragen.

Die Bemerkung des Staatsrates zu dem Entzugsverfahren sowie der Verweis auf den Entscheid des Verfassunsgerichtshofs (Nr. 66/2010) wurden umgesetzt: Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Steuerrechtsaffäre gesagt, dass eine Frist, die mit dem Versand eines Einschreibens beginnt, unverhältnismäßig sein kann. Besser ist es, deshalb  den 3. Tag nach Versand des Einschreibens als Startpunkt zu nehmen. Der Erlassentwurf wurde dahingehend geändert.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Durch die Erteilung eines Qualitätslabels für Seniorenresidenzen entstehen keine direkten zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Funktionskosten für die Seniorenresidenzen werden nicht von der Deutschsprachigen Gemeinschaft gezahlt.

4. Gutachten :

  • Das Gutachten des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe vom 12.04.2013 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. April 2013 liegt vor.
  • Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 2. Mai 2013 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die Wohn- Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 20. Oktober 1997 zur Schaffung eines Krankenhausbeirats und eines Beirats für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe, abgeändert durch das Dekret vom 15. März 2010.
  • Erlass der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.