Patientenrechte

Ihre Rechte als Patient

 

Seit 2002 gibt es in Belgien ein Gesetz, dass Ihre Rechte als Patient sichert.

Welche Rechte haben Sie als Patient?

  • Sie haben ein Recht auf eine qualifizierte Dienstleistung. Dies bedeutet, dass Sie Anrecht haben auf die bestmögliche Versorgung.
  • Sie können Ihren Gesundheitsdienstleister frei wählen. Sie können frei entscheiden welchen Arzt Sie zum Beispiel konsultieren. Sie können jederzeit auch bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung einholen.

  • Sie haben ein Recht über Ihren Gesundheitszustand informiert zu werden. Eine mündliche und/oder schriftliche Erklärung steht Ihnen als Patient zu. So sind Sie informiert über alle notwendigen Maßnahmen oder Risiken in Verbindung mit Ihrer Gesundheit. Zum Beispiel wenn Sie an Übergewicht leiden, können dadurch Folgeerkrankungen entstehen über die Sie aufgeklärt werden.

    Achtung: Sie können aber auch aktiv bestimmen, dass Sie keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhalten möchten.

  • Nach vorheriger Information, müssen Sie aktiv einer Behandlung zustimmen. Bevor mit einem neuen Medikament zum Beispiel begonnen wird, müssen Sie als Patient über die Wirkungen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden und Ihr Einverständnis zur Behandlung abgegeben haben.

  • Sie haben ein Recht darauf zu wissen, ob der Gesundheitsdienstleister versichert ist und berechtigt ist seinen Beruf auszuüben. Der Arzt legt Ihnen zum Beispiel offen, dass er in der Ärztekammer eingetragen ist.

  • Ihre Patientenakte können Sie jederzeit einsehen oder von dieser eine Kopie erhalten. Auch können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Einsicht in Ihre Akte hat und Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt (siehe Formular im Downloadbereich).

  • Der Schutz Ihres Privatlebens muss gewährt sein. Dies bedeutet das Dritten nicht Einsicht in Ihre Behandlung bekommen.

  • Im Falle einer Beschwerde steht Ihnen die zuständige Ombudsstelle zur Verfügung. Wenn Sie das Gefühl haben Ihre Rechte werden nicht gewahrt, können Sie Sich bei der Ombudstelle melden. Die genauen Kontaktdaten finden Sie im Linkbereich. 

Zudem können Sie einen Bevollmächtigten als Patientenvertretung bestimmen (siehe Formular im Downloadbereich). Diese Person kann dann Ihre Rechte als Patient wahrnehmen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.

Unter den Downloads zu diesem Artikel können Sie eine ausführliche Broschüre zum Thema, sowie ein Faltblatt abrufen, das die wichtigsten Informationen für Sie zusammenfasst. Zudem finden Sie den Link zu einer ausführlichen Informationsseite zum Thema Patientenrechte.

Die Patientenverfügung

Menschen, die sicher sein wollen, dass ihren Wünschen hinsichtlich der Behandlung auch dann entsprochen wird, wenn sie ihren freien Willen nicht mehr  selbst äußern können, sollten rechtzeitig eine so genannte Patientenverfügung ausfüllen. Das Gesetz zu den Patientenrechten bildet auch den rechtlichen Rahmen für diese Patientenverfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie im Artikel über die Patienverfügung.