Kultur

Förderung besonderer Kulturprojekte: Änderung der Antragsfristen

Sie haben eine Projektidee und sind auf der Suche nach einer finanziellen Unterstützung? Beantragen Sie die Förderung eines besonderen Kulturprojekts! Ab sofort gelten veränderte Antragsfristen.

Am 1. Januar 2014 trat in der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret zur Förderung von Kultur in Kraft. Dieses Dekret bietet, unter anderem, eine Fördermöglichkeit für besondere Kulturprojekte.

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Seit 2014 sind schon viele Künstler, Kulturträger und Amateurkunstvereinigungen in den Genuss einer solchen Förderung gekommen. Zahlreiche innovative Kulturprojekte konnten verwirklicht werden.

Um die praktische Planung und Durchführbarkeit für die Projektverantwortlichen zu erleichtern, wurde nun entschieden, zwei Antragsfristen pro Kalenderjahr einzurichten:

  • Für Kulturprojekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni eines Jahres stattfinden, endet die Antragsfrist am 31. Oktober des vorangehenden Jahres.

Beispiel.: Ein Projekt soll am 10. Februar 2017 stattfinden. Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens zum 31. Oktober 2016 im Ministerium der DG eingereicht sein.

  • Für Kulturprojekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden, endet die Antragsfrist am 31. März des Jahres, in dem das Projekt stattfindet.

Beispiel: Ein Projekt soll am 10. August 2017 stattfinden. Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens zum 31. März 2017 im Ministerium der DG eingereicht sein.