Sitzung vom 7. Februar 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 20 §2 Absatz 1 und Artikel 47 §2 des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes sehen vor, dass wenn ein Kandidat seine Abschlussprüfung C nicht besteht, er im Falle einer Wiederholung dieser Abschlussprüfung auf Anfrage für gewisse von der Regierung auf Vorschlag des Instituts festgelegten Berufe und Prüfungsteile eine Freistellung erhalten kann.

Am 6. November 2018 verabschiedete der Verwaltungsrat des IAWM die Liste der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C  möglich ist. Am 11. Dezember 2018 präzisierte das IAWM, ob die Freistellungen für Lehr- oder/und Meisterprogramme gelten.

Der Erlass der Regierung tritt mit Wirkung vom 1. September 2018 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des IAWM vom 12. November 2018 und das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei vom 17. Januar 2018 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes