Sitzung vom 12. März 2019

Projektantrag im Rahmen der B-solutions Pilot-Initiative (finanziert durch die EU) zur effizienten Implementierung einer grenzüberschreitenden E-Bike Infrastruktur mit Fokus auf die Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Projektantrag im Rahmen der B-solutions Pilot-Initiative (finanziert durch die EU) zur effizienten Implementierung einer grenzüberschreitenden E-Bike Infrastruktur mit Fokus auf die Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

B-solutions ist eine zweijährige Pilot-Initiative finanziert durch die EU und verwaltet durch die Association of European Border Regions (AEBR). Ziel von B-solutions ist es nachhaltige Lösungen zu identifizieren und zu implementieren bezüglich rechtlicher und administrativer Hindernisse entlang der EU Landesgrenzen; Lösungsansätze ausfindig zu machen, die auch für andere Landesgrenzen anwendbar sind; den Austausch zwischen Verwaltungen in Grenzregionen zu verbessern und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Konkret sollen Fälle analysiert werden, wo mangelnde rechtliche Kohärenz eine Rolle spielt oder anwendbare Gesetze spezifische grenzüberschreitende Aktionen nicht in Betracht ziehen.   

Im Rahmen des Interreg Projekts EMR Connect hat die Deutschsprachige Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit der FH Aachen eine Mobilitätsstudie in Form einer Masterarbeit durchgeführt. Eine Bestandsaufnahme der aktuellen Mobilitätssituation wurde erstellt und diverse Maßnahmenvorschläge bezüglich der Verbesserung der nachhaltigen Mobilität wurden definiert. Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine grenzüberschreitende E-Bike Infrastruktur ein interessanter Ansatz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität sein könnte.    

Um die konkreten Möglichkeiten eines Ausbaus einer solchen Infrastruktur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu prüfen, gab es bereits einen Austausch mit Velocity, ein Verwalter von E-Bike Ausleihstationen in Aachen. Bisher hat Velocity erst eine grenzüberschreitende Station in eingerichtet, diese befindet sich in den Niederlanden (Kerkrade). Durch den grenzüberschreitenden Charakter gab es in diesem Projekt diverse Probleme (steuer)rechtlicher Art.

Die Expertise, die im Rahmen von B-solutions zur Verfügung gestellt wird, könnte die Implementierung von Stationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vereinfachen.

Der Projektaufruf im Rahmen von B-solutions läuft bis zum 15. März 2019. Nach Auswertung der Projekte selektiert die AEBR einen Experten zur rechtlichen und administrativen Analyse der geschilderten Situation und finanziert einen einwöchigen Aufenthalt des Experten in der betroffenen Region. Die Kosten werden direkt über AEBR abgedeckt und hätten somit keinen Einfluss auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Austausch mit dem Experten soll bis Juli 2019 stattfinden. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Projekt hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine