Sitzung vom 12. März 2019

Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarken „Ostbelgien“ und „Ostbelgien-O“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die angepasste Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarke „Ostbelgien-O“ sowie die Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarke „Ostbelgien“.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Verordnung (EU) Nr. 207/2009 vom 26. Februar 2009 wurde aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke ersetzt. Die koordinierte EU-Verordnung sieht einige kleine Änderungen in Bezug auf die Markensatzungen vor. So muss die Markensatzung jetzt die Liste der geschützten Waren und Dienstleistungen wiedergeben. Die von der Regierung am 5. Juni 2013 genehmigte Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarke „Ostbelgien-O“ wurde entsprechend angepasst.

Zur Steigerung der Sichtbarkeit Ostbelgiens hat das Ministerium zur Konzeptentwicklung sympathischer und/oder nützlicher Merchandising Artikel aufgerufen, die sich zur Identifizierung der Ostbelgier mit Ostbelgien eignen bzw. einen positiven Erinnerungswert für Besucher besitzen sollen. Grundlage des Aufrufs ist die in 2013 als Unionskollektivmarke angemeldete Standortmarke „Ostbelgien-O" sowie die Markensatzung, die die Charakteristiken der Marke, die Voraussetzungen für die Nutzung sowie die Verwaltungsstruktur, definiert. Die Standortmarke „Ostbelgien-O“ ist eine Bildmarke und umfasst als solche das grafische Element „O“. Im Mittelpunkt der Standortmarke „Ostbelgien-O“ sollte zunächst der Lebensmittelsektor (Made in Ostbelgien) stehen; später sollte die Marke sukzessive auf andere Sektoren ausgeweitet werden.

Im Rahmen der aktuellen Weiterentwicklung der Markenarchitektur steht das Standortzeichen „Ostbelgien“ im Vordergrund. Da dieses Element durch die Unionskollektivmarke aus dem Jahr 2013 nicht markenrechtlich geschützt war, die Standortmarke „Ostbelgien-O“ außerdem nicht alle im Rahmen des aktuellen Projektaufrufs für relevant erachteten Waren abdeckt, und die Rechte des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der abzuschließenden Lizenzvereinbarungen gestärkt werden sollten, wird die Unionskollektivmarke „Ostbelgien“ in komplementären und für den Projektaufruf erforderlichen Warenklassen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum angemeldet. Grundlage dieser Marke ist eine eigene Markensatzung, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hinterlegt wird, und das Logo der Standortmarke „Ostbelgien“. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Anpassung der Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarke „Ostbelgien-O“ entsprechend der Verordnung (EU) 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke und den Antrag auf Abänderung und Veröffentlichung der neuen Markensatzung an das EU Markenamt belaufen sich auf 150 Euro (zzgl. MwSt.).

Für die Erweiterung des Markenschutzes (Unionskollektivmarke „Ostbelgien“ in 10 Warenklassen) entstehen Kosten in Höhe von 4.050€ zzgl. MwSt. Der Markenschutz gilt für 10 Jahre.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke