Sitzung vom 28. März 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Krankenhausbeirates

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Krankenhausbeirates.

Der Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 28. Juni 2018, wird aufgehoben.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Dekret vom 20. Oktober 1997 zur  Schaffung eines Krankenhausbeirates und des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe wird in Kapitel II, Artikel 3 die Zusammensetzung des Krankenhausbeirates definiert.

Auf Vorschlag der Verwaltungsräte und der Ärzteräte der Krankenhäuser sowie der deutschsprachigen Krankenpflegevereinigung in Belgien werden durch vorliegenden Erlass die Mitglieder des Beirates bestellt.

Die Regierung bestellt für die ersten beiden Jahre Herrn René Jost, Direktor des  Sankt Nikolaus-Hospitals Eupen zum Präsidenten des Beirates und Frau Ingrid Mertes, geschäftsführende Direktorin der Klinik St. Josef, zur Präsidentin des Beirates für die zwei nachfolgenden Jahre.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und

Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 16 Zuweisung 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Gutachten des juristischen Dienstes.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 20. Oktober 1997 zur Schaffung eines Krankenhausbeirates und des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe.