Sitzung vom 28. März 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Vertreter der Dienstleisterkonferenzen im Verwaltungsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben waren bisher noch nicht bestellt.

Die Dienstleisterkonferenz Kinder, Jugendliche und Erwachsene hat in ihrer Sitzung vom 27. März 2018 Frau Alexa Colling als ihre Vertretung im Verwaltungsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorgeschlagen.

Die Dienstleisterkonferenz Senioren hat in ihrer Sitzung vom 8. Mai 2018 Herrn Christophe Ponkalo als ihre Vertretung im Verwaltungsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorgeschlagen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates in Ausführung von Artikel 21 des Dekrets vom  13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben einhergehen, sind in der Haushaltsplanung der DSL berücksichtigt und werden im Rahmen der Dotation abgedeckt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom         15. Februar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 21 §1.