Sitzung vom 28. März 2019

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Rates für Erwachsenenbildung anzufragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Optimierung der im Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung enthaltenen Bestimmungen ist durch die Verabschiedung des Programmdekrets 2018 (II) am 11. Dezember 2018 erfolgt.

Als zweiter Schritt wird der Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung angepasst.

Anlehnend an das Programmdekret wird die Begriffsverwendung angepasst.

Die Anrechnung von bis zu drei Weiterbildungseinheiten pro Kalendertag wird möglich sein. Der Vorentwurf legt zusätzlich die Voraussetzungen fest, unter denen gemeinschaftlich durchgeführte Weiterbildungseinheiten bei allen beteiligten Einrichtungen der Erwachsenenbildung angerechnet werden.

Das zu übermittelnde Nachweissystem ist anstatt halbjährlich zukünftig jährlich einzureichen.

Der Vorentwurf präzisiert welche Informationen Anwesenheitslisten enthalten müssen, um als Beleg für die Durchführung der Weiterbildungseinheiten zu gelten.

Die Zwischenauswertung wird wie im Dekret gestrichen.

Das Inkrafttreten ist ab 1. Januar 2019 vorgesehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.