Sitzung vom 11. April 2019

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 3 des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss legt fest, dass die zweite Prüfungssitzung in den Monaten September und Oktober stattfindet. Die Praxis hat gezeigt, dass die Abschlusszeugnisse aufgrund der zeitlichen Festlegung der zweiten Sitzung frühestens im Oktober verliehen werden können. Die Einschreibefristen an belgischen Hochschulen und Universitäten enden jedoch bereits Ende September.

Aufgrund der vorliegenden Abänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, die zweite Sitzung bei entsprechender Verfügbarkeit der Prüfer bereits im August zu beginnen, sodass der Zeitpunkt der Diplomverleihung möglicherweise vorgezogen werden kann. Gegebenenfalls kann damit erreicht werden, dass die Kandidaten sich rechtzeitig für einen Studiengang in Belgien einschreiben können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss, Artikel 10;

Erlass der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss