Sitzung vom 25. April 2019

Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Präventionspolitik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt den Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Präventionspolitik zur Kenntnis.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge der sechsten Staatsreform sind der Deutschsprachigen Gemeinschaft neue Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen übertragen worden.

In diesem Rahmen hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der an die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Senioren eingesetzt.

Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:

1. Zwei Vertretern der Regierung: ein Vertreter des Kabinetts des Ministers für Gesundheit als Vorsitzender der AG und ein Vertreter des Kabinetts des Ministerpräsidenten;

2. Ein Vertreter des Fachbereichs Gesundheit und Senioren des Ministeriums;

3. Jeweils ein Vertreter der im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertretenen Fraktionen;

4. Vier Vertreter des Wirtschaft- und Sozialrates.

Nachdem die Arbeitsgruppe die Themenfelder im Seniorenbereich bearbeitet hatte, wandte sie sich den übertragenen Zuständigkeiten im Bereich der Krankenhauspolitik, der Rehabilitation und in der Folge der Prävention zu. Folgende Themenfelder wurden hier untersucht:

  • Übergangsprotokoll zwischen Föderalregierung und den Gemeinschaften/Regionen;

  • Präventionsangebot der Zahnheilkundeorganisationen;

  • Krebsvorsorge und –früherkennung;

  • Fonds zur Suchtbekämpfung;

  • Nationaler Ernährungs- und Gesundheitsplan (PFNS).

Insgesamt wurden hierbei in zwei Sitzungen ein Experte zu den verschiedenen Themenbereichen angehört.

Insgesamt hat die Arbeitsgruppe in 8 Sitzungen getagt.

Der Endbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten.

Die Arbeitsgruppe formulierte in diesem Bericht allgemeine Empfehlungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine.