Sitzung vom 25. April 2019

Vierter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Verbraucherschutzzentrale VoG sowie Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG, Neustraße 119 in 4700 Eupen für das Jahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den 4. Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG, Verbraucher-schutzzentrale.

Die Regierung lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des Nachtrages zukommen.

Die Regierung gewährt der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 419.930,22 EUR und verabschiedet den entsprechenden Abänderungserlass.

Der Minister zuständig für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 12. Mai 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG, Verbraucherschutzzentrale für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Der 1. Nachtrag erfolgte am 8. Dezember 2016 durch den Beschluss der Regierung vom 4. Mai 2016, die Zuschüsse um ein weiteres Prozent zu erhöhen (im Total um 2,25% für das Jahr 2017).

Der 2. Nachtrag erfolgte am 14. Dezember 2017 aufgrund der Umsetzung der BVA-Reform ab dem Jahr 2018.

Im Begleitausschuss am 8. Juni 2017 wurde die zunehmende Arbeitsbelastung bei der Verbraucherschutzzentrale VoG besprochen, sowie die Schwierigkeit der Verbraucherberaterinnen, die hohe Anzahl Telefonate zu bearbeiten. Im Jahr 2017 hat es 4.496 telefonische Kontakte mit der Verbraucherberatung gegeben. Davon konnten 1.257 bearbeitet werden, was 28% der telefonischen Kontakte entspricht. Das heißt jedoch auch, dass über 70% der telefonischen Kontakte nicht bearbeitet wurden.
 

Die steigende Anzahl Ratsuchende spiegelt sich in allen Bereichen der Verbraucherberatung wieder:

Jahr

2015

2016

2017

 

Anzahl Ratsuchende

2640

2581

2774

 

Genutztes Medium:

 

Besucher

1068

1069

1245

 

Brief

15

10

2

 

E-Mail

308

277

269

 

Fax

3

1

0

 

Telefon

1246

1224

1257

 

Verschiedenes

0

0

1

 

Anzahl Akten

 

 

Anzahl Akten (Eröffnung)

267

297

339

 

Eine eingereichte Empfehlung der Verbraucherschutzzentrale VoG zur Aufstockung des Personals wurde mit dem Minister A. Antoniadis am 4. Juni 2018 besprochen. Aufgrund dessen hat die Verbraucherschutzzentrale VoG am 12. Juni 2018 einen Antrag auf Aufstockung von 6 zusätzlichen Stunden der Verbraucherberaterin des Personals ab dem 1. September 2018, sowie dessen Finanzierung durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht.

Daher wurde mit einem dritten Nachtrag vom 18. Januar 2019 die Aufstockung von 6 Stunden für den Zeitraum vom 1. September 2018 – 31. Dezember 2018 festgelegt, für einen Betrag in Höhe von 2.990,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Jahr 2019 beläuft sich die finanzielle Auswirkung im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 auf 8.780,22 € bei einer Aufstockung von sechs Stunden der Verbraucherberaterin Frau Demonty.

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Aufstockung 6 Stunden

2019

411.150,00 EUR

 

2019

8.780,22 EUR

Der Zuschussbetrag für 2019 setzt sich aus den Mitteln für den allgemeinen Zuschuss (348.762,22  EUR) und den projektgebundenen Zuschuss für den nachhaltigen Konsum (71.168,00 EUR) zusammen.

Im Haushalt 2019 wurden für den Gesamtzuschuss unzureichende Mittel vorgesehen.

Daher beinhaltet die Abänderung des Regierungserlasses zur Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG vom 7. Februar 2019 den Ausgleich des Differenzbetrages von 2.990,00 EUR zzgl. des Betrages der Aufstockung von sechs Stunden für die Personalaufstockung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 8.780,22 EUR. Insgesamt also 11.770,22 EUR.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019, OB 50, PR 15, ZW 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104 §1 und Artikel 105;

  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009;

  • GFV vom 12. Mai 2016, zuletzt abgeändert durch den vierten Nachtrag, zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG für die Jahre 2016–2019.