Sitzung vom 25. April 2019

Genehmigung der Geschäftsordnung des Aufnahmeausschusses zur Anlehre 2018 bis 2020 in ihrer Fassung vom 1. April 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des Aufnahmeausschusses zur Anlehre 2018 bis 2020 in ihrer Fassung vom 1. April 2019.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Aufnahmeausschuss entscheidet, welcher Bewerber in die Anlehre aufgenommen wird.

Gemäß Artikel 34.6 des Erlasses der Regierung vom 4. Juni 2009 zur Festlegung der Ausbildungsbedingungen für mittelständische Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe obliegt es der Regierung, die Geschäftsordnung des Aufnahmeausschusses zu genehmigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Regierung vom 4. Juni 2009 zur Festlegung der Ausbildungsbedingungen für mittelständische Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 28. Juni 2018