Sitzung vom 16. Mai 2019

Prinzipbeschluss zur inhaltlichen Ausarbeitung eines praxisnahen Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“ entsprechend dem vorliegenden Modellentwurf an der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung heißt den Modellentwurf zur inhaltlichen Ausarbeitung eines praxisnahen Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“ an der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gut.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung dieses Vorschlags beauftragt.

2. Erläuterungen

Im Juni 2017 hat die Regierung ihr prinzipielles Einverständnis zur Ausarbeitung eines breiter angelegten Bachelorstudiengangs mit sozial-pädagogischer Ausrichtung gegeben.

Da die Rekrutierung eines/r Projektkoordinators/in an der Autonomen Hochschule aufgrund mehrfacher erfolgloser Ausschreibung erst im Januar 2019 erfolgen konnte, stimmte die Regierung einer vorzeitigen Beendigung des ESF-Projekts zu, um diese Gelder noch anderen Projekten im aktuellen Förderzeitraum zugutekommen zu lassen. Nichtsdestotrotz wurde die inhaltliche Ausarbeitung fortgesetzt.

Ein wichtiger Meilenstein war das Abhalten eines Arbeitgeberrundtischs am 22. November 2018, an dem rund 55 Arbeitgeber aus der Sozial- und Jugendarbeit teilgenommen hatten. Eine große Mehrheit der Arbeitgeber hat sich dafür ausgesprochen, die Ausarbeitung des Bachelorstudiengangs fortzuführen. Die Arbeitgeber, relevante Fachbereiche des Ministeriums und die Kabinette werden im Rahmen eines strategischen Begleitausschusses rekurrent in den Prozess eingebunden. 

Im Januar 2019 konnte Frau Kirsten Rüssmann als zuständige Projektleiterin ihre Arbeit an der Autonomen Hochschule aufnehmen und den vorliegenden  Modellentwurf für den ostbelgischen Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ ausarbeiten. Die folgenden Alleinstellungsmerkmale zeichnen den ostbelgischen Bachelorstudiengang aus:

  • Generalistisches Studium: Berufsbefähigung in allen Bereichen der Sozialen Arbeit, evtl. anschließende Spezialisierungen (Jugendarbeit, Kleinkindbetreuung …)

  • Praxisorientierter Studiengang: hohes Maß an angewandter Methodenkompetenz z.B. Fallwerkstätten (d.h. Wissen wird theoretisch vermittelt und praktisch erprobt)

  • DG-spezifische Inhalte: Strukturen und normative Grundlagen

  • Belgieninterner Vergleich (Förderale Gesetzgebung und FG-Gesetzgebung)

  • Grenzübergreifender Ansatz (Euregio und Großregion): Strukturen und normative Grundlagen

  • Organisation der Praktika: 100 Tage Praktikum (Praxisausbildung in Praxiseinrichtungen) und Praxisseminare/Supervisionen (Theorie-Praxistransfer, Bearbeitung von Fragen und Ansprache von Problemen)

  • Kooperationspotential mit Hochschulen im Grenzraum & Synergien innerhalb der AHS

  • Einbindung der Arbeitgeber: Strategischer Begleitausschuss, Arbeitgeberbefragung, Referenten

  • Innovativer Vorgang bzgl. Mehrsprachigkeit

Der Modellentwurf wurde der Regierung am 2. Mai 2019 vorgestellt und unter folgenden Auflagen als Grundlage für die weitere Ausarbeitung gutgeheißen:

  • Französischkenntnisse:

In Erwägung, dass der Studiengang als Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels eingeführt wird;

In Erwägung, dass die Anzahl ostbelgischer Abiturienten in den nächsten Jahren von aktuell ca. 900 in den nächsten 20 Jahren auf unter 700 sinken wird;

In Erwägung, dass aus sozio-ökonomischen Gründen am ehesten der wallonische Arbeitsmarkt zur Gewinnung potentieller Fachkräfte für Ostbelgien interessant ist;

In Erwägung, dass zudem zahlreiche Arbeitgeber ein hohes Maß an Französischkenntnissen voraussetzen;

soll bei der weiteren Ausarbeitung besonderer Wert auf ein hohes Maß an Französischkenntnissen gelegt werden und die Möglichkeiten eines bilingualen Studiengangs (DE-FR) geprüft werden.

  • Praktika: Erhöhung des Praktikumsanteils im 1. Studienjahr

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im ersten Prinzipbeschluss vom Juni 2017 ist von folgender Schätzung ausgegangen worden: Für die Durchführung des Studiengangs ist jährlich mit ca. 500.000 Euro Kosten zu rechnen, die an der Autonomen Hochschule als Personalkosten (8-10 zusätzliche Lehrer) entstünden. Parallel sollte aber auch im Hinblick auf ein potentielles Einsparungspotential überprüft werden, ob nicht gemeinsame Grundmodule mit den bestehenden pädagogischen Ausbildungen der Autonomen Hochschule durchgeführt werden könnten. Darüber hinaus haben verschiedene Hochschulen, die Bachelorstudiengänge zur sozialen Arbeit und/oder Erziehungswissenschaften anbieten, Kooperationsinteresse signalisiert. In diesem Rahmen bewegt sich auch die erste Hochrechnung der Autonomen Hochschule.

Zusätzlich sind neben den Personalkosten und abhängig von der späteren Organisationsform die infrastrukturellen Voraussetzungen zu prüfen. Diese Überlegungen müssen parallel zur inhaltlichen Ausarbeitung der Ausbildung erfolgen. Aktuell gehen die Verantwortlichen der Autonomen Hochschule aber davon aus, dass bei einer geschätzten Teilnehmerzahl von maximal 20 Studenten für das 1. Jahr des ersten Durchlaufs aufgrund des flexiblen Raumbelegungskonzepts an der AHS ausreichend Unterrichtsräume vorhanden sind. Ab dem 2. Jahr müssten ggf. zusätzliche Räumlichkeiten angemietet werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom [xx. Mai 2019] liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 130 der Verfassung

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule