Sitzung vom 16. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Feststellung der besonderen Gefährdung eines Denkmals – Haus Eupener Straße 8 in Eynatten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Feststellung der besonderen Gefährdung eines Denkmals – Haus Eupener Straße 8 in Eynatten.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen sieht in Artikel 17 vor, dass die Regierung für jede Gemeinde ein Verzeichnis der vorläufig und endgültig geschützten Denkmäler, Ensembles und Landschaften führt und dieses auf dem neuesten Stand hält. In diesem Verzeichnis werden die Güter gekennzeichnet, die entgegen der Erhaltungspflicht gemäß Artikel 10 und auf Grundlage eines gemäß Artikel 10.3 erstellten Zustandsberichts als besonders gefährdet einzustufen sind.

Am 29. April 2019 wurde der von dem Architekten Herrn Ernst Mennicken erstellte Zustandsbericht für das Haus Eupener Straße 8 in Eynatten, welches seit dem 09. Juni 1995 als Denkmal geschützt ist, eingereicht (Anlage 2).

Die Prüfung dieses Zustandsberichts hat ergeben, dass sich das Gebäude allgemein in einem sehr schlechten Zustand befindet. Das Gebäude ist seit langem unbewohnt, wird nicht geheizt und Unterhaltsarbeiten wurden seit vielen Jahren auch nicht durchgeführt, so dass das Gebäude weiter verfällt, obwohl der Eigentümer gemäß Artikel 10 §1 des Dekretes dazu verpflichtet ist, das Denkmal durch die notwendigen Unterhaltsarbeiten in gutem Zustand zu erhalten und weder Veränderungen, Beschädigungen, Zerstörungen noch sonstige Beeinträchtigungen vorzunehmen, es sei denn, die Regierung hat sie gemäß Artikel 13 genehmigt.

Zur Beurteilung des aktuellen Zustandes des Gebäudes wurde ebenfalls das im Jahre 2008 erstellte Denkmalkataster zu Rate gezogen (Anlage 3). Im Jahre 2008 wurde dem Gebäude noch ein durchschnittlich guter Zustand bescheinigt. Der Zustand des Denkmals hat sich in den vergangenen Jahren massiv verschlechtert und ein Verlust des Gebäudes droht, sollten nicht geeignete und umfassende Maßnahmen, wie im Maßnahmenkatalog des Zustandsberichts von Herrn Mennicken vorgeschlagen, umgesetzt werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, das geschützte Gebäude, Haus Eupener Straße 8 in Eynatten als besonders gefährdet einzustufen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen