Sitzung vom 23. Mai 2019

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die VoG ASL, Eupen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der V.o.G. ASL, Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung, mit Sitz Klosterstraße 3 in 4700 Eupen, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 25.000,- Euro (fünfundzwanzigtausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen. 

Während der Inanspruchnahme des Instrumentes verpflichten sich die Nutznießer, die Begleitung eines Finanzexperten zu akzeptieren.

Auftrag des Experten ist:

1. die Ermittlung des Bedarfs an Umlaufkapital in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Einrichtung;

2. die Erstellung, nach Möglichkeit, eines geeigneten Finanzierungsmodells zur definitiven Eigenfinanzierung des Umlaufkapitals;

3. die Erstellung eines Plans zur Tilgung des Darlehens;

4. die finanzielle Begleitung der Einrichtung während der Dauer der Inanspruchnahme der Gelder.

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Aktuell meldet die VoG. Liquiditätsengpässe an, deren Ursachen vorrangig in zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung von Zuschüssen aus dem angelaufenen Interreg-Projekt „Social Norms Approach“ zu suchen sind.  

Nach Überprüfung der Finanzsituation für das laufende und das kommende Jahr und in Hinsicht auf die laufenden Interreg-Projekte der Vereinigung wurde ein zeitlich begrenzter Umlaufkapitalbedarf in Höhe von 25.000,- € ermittelt.

In seinem Finanzbericht vom 14.05.2019 der der VoG. zugestellte Finanzexperte Herr Walter Mießen (Adoretho KG) vor, der Vereinigung ASL  einen Rückgriff auf das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument in Höhe von 25.000,-€ zu gestatten.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des zinslosen Darlehen erfolgt in einer Zahlung von 25.000,- Euro auf das Bankkonto der VoG. Nr. BE11 7311 0613 5048 nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags.

2.4.  Tilgungsplan

Der Plan zur Tilgung des Darlehens wird wie folgt festgelegt:

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach der Auszahlung der Europäischen Fördergelder im Rahmen des am 1. September 2018 angelaufenen Interreg-V – Projektes „Social Norms Approach“, in einer ersten Tranche von 12.500,- Euro nach Zahlung der Interreg-Abrechnungen von 2019, spätestens am 31. Dezember 2021 und in einer zweiten Tranche von 12.500,- Euro nach Auszahlung der Interreg-Abrechnungen, spätestens am 31. Dezember 2022.

Die Rückerstattung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Nr. BE78 0912 4000 3186.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige (Teil-)Tilgungen vornehmen.

Während der Rückgriffszeit wird Adoretho KG, vertreten durch Herrn Walter Mießen, die finanzielle Entwicklung der V.o.G. verfolgen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs –und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2019 eingetragen sind.

Der Tilgungsplan sieht die Rückerstattung des gesamten Darlehensvertrages bis spätestens 31. Dezember 2022 auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BE78 0912 4000 3186) vor, sodass die vollständige Tilgung des zugesagten zinslosen Darlehens spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein wird.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

- Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

- Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019;

- Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft