Sitzung vom 23. Mai 2019

Erlass zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertag eingestellten Personals des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Hinblick auf eine Angleichung der Laufbahn der Vertragsbediensteten des Belgischen Rundfunks an die der Vertragsbediensteten des Ministeriums und der übrigen paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erforderlich.

Ausgangspunkt der Rechtsposition der Vertragsbediensteten des Belgischen Rundfunks ist daher auch der Erlass vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition der unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses. Da, wo es erforderlich ist, berücksichtigt der Erlass die Eigenheiten des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums.

Im Sinne einer transparenten Gehaltsstruktur werden den Vertragsbediensteten, ausgehend von ihrem finanziellen und administrativen Dienstalter, das am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses nach den im Erlass zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten vorgesehenen Regeln ermittelt wird,  unter voller Besitzstandswahrung und Einhaltung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen finanziellen Aufwertungen neue Gehaltstabellen zugewiesen, die der Stufe entsprechen, in der sie eingeordnet werden.

Unabhängig von ihrem Diplom werden Vertragsbedienstete, die Moderations­aufgaben wahrnehmen,  im Anwerbungsdienstgrad eines Assistenten eingestellt; ihre finanzielle Laufbahn entspricht der eines Vertragsbediensteten der Stufe II+.

Entsprechend den Bemerkungen des Staatsrates werden die im Erlassentwurf zur Organisation des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten enthaltenen Bestimmungen, die besagten, dass gewisse Artikel auch auf Vertragsbedienstete des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums anwendbar seien, im Erlass zur Organisation des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums nicht beibehalten,  sondern die entsprechenden Artikel werden nunmehr in vollem Wortlaut im Erlass zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.

Den weiteren, eher technischen Bemerkungen des Staatsrates wurde ebenfalls Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuordnung neuer Gehaltstabellen führt je nach Entwicklungsstand der Laufbahn der Mitarbeiter dazu, dass die Gehälter der Mitarbeiter in einigen Fällen stagnieren, in andern Fällen ansteigen werden.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Beschäftigungsprozentsatzes aller am 1. Januar 2019 beim Belgischen Rundfunk beschäftigten Mitarbeiter und der Einführung einer Zulage für Führungs- und Leitungsaufgaben hat die Zuordnung der neuen Gehaltstabellen nach den vorgesehenen Regeln zur Beförderung und zur finanziellen Aufwertung auf Jahresbasis geschätzte Mehrkosten in Höhe von 200.000 Euro zur Folge, Arbeitgeberlasten, Jahresendprämie und Urlaubsgeld einbegriffen.

4. Gutachten:

Das Gutachten Nr. 65.699/3 des Staatsrates vom 3. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §2 Absatz 1