Sitzung vom 23. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Sportdekret vom 19. April 2004, Kapitel IV sieht die Schaffung eines Sportrates für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor. Die Mitglieder des Sportrates werden für eine Zeitperiode von fünf Jahren ernannt.

Die rechtliche Grundalge dazu ist Kapitel IV des Sportdekretes vom 19. April 2004.

Der Erlass zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister besagt im Artikel 3, Punkt 6, dass die Ernennung aller Mitglieder der durch Dekret oder Erlass geschaffenen Einrichtungen Anlass zu einem kollegialen Beschluss geben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung gewährt dem Sportrat jährlich eine Funktionssubvention von 5.000 EUR und den Mitgliedern des Sportrates sowie den berechtigten Personen, die an Sitzungen teilnehmen, Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen gemäß den von der Regierung festgelegten Bedingungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sportdekret vom 19. April 2004, Artikel 36 Absatz 1

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.