Sitzung vom 23. Mai 2019

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG RCYCL (P0004)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG RCYCL für die Laufzeit vom 17. Mai 2019 bis 31. Dezember 2023 eine vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus Stelle.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG RCYCL hat einen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht. Zunächst war der Antrag für einen anderen Arbeitnehmer vorgesehen. Der Fachbereich Beschäftigung hat RCYCL darauf hingewiesen, dass die VoG noch eine Stelle aus dem Erstbeschäftigungsabkommen offen hat, so dass der Arbeiter direkt im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle eingestellt werden konnte.

RCYCL möchte dennoch an dem Antrag für eine zusätzliche Stelle festhalten, da sie beabsichtigen, einen schwer vermittelbaren Jugendlichen im Rahmen dieser neu beantragten Stelle einzustellen.

Die VoG beantragt eine projektgebundene AktiF Vollzeitstelle. Der Arbeitnehmer soll als polyvalenter Arbeiter in der Recyclingbranche eingestellt werden.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 entweder mit 8.000,- EUR belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen 11.000,- bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten vom Finanzinspektor vom 20. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.