Sitzung vom 23. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 28. März 2019 verabschiedete die Regierung den Vorentwurf zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Staatsrat übermittelte uns am 13. Mai 2019 sein provisorisches Gutachten 66.024/2. Alle Anmerkungen wurden im beigefügten Erlass berücksichtigt.

Zudem wurden im Vergleich zur Fassung für die 1. Lesung folgende zusätzlichen Änderungen angebracht:

- Die Differenzierung der Rückerstattungen der Fahrtkosten (entsprechende Abänderung der Artikel 14, 18 und 19):

a) für „normale Lehrtätigkeiten“ (Höhe aufgrund des Preises, den die Belgische Eisenbahngesellschaft für die betreffende Strecke für einen Fahrausweis der 2. Klasse verlangt und Anwendung einer „Minimum 20- Kilometerregelung“) und

b) für „Sondertätigkeiten“ (dieselbe Höhe wie Dienstfahrten der IAWM-Beamten und keine 20-Kilometerregelung).

- Die Abänderung des Artikels 17 und dessen Inkrafttreten (mit Wirkung vom 1. September 2013) wegen definitiver Abrechnung des seit Nutzung der Räumlichkeiten „Vervierserstrasse“ auf dem Sperrkonto des ZAWM Eupen deponierten Betrags für die Energie- und Unterhaltskosten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Ursprungshaushalt 2019 ist eine Grunddotation an das IAWM in Höhe von 4.126.000€ vorgesehen. Das IAWM schätzt die Mehrkosten 2019 auf 194.000 € und die rekurrenten Mehrkosten ab Haushalt 2020 auf 309.000 € pro Jahr. Am 6. Mai 2019 wurde die entsprechende Anpassung des Haushalts 2019 um 194.000 € verabschiedet.

Die Abänderung des Artikels 17 und dessen Inkrafttreten wird Einnahmen für das IAWM generieren.

4. Gutachten:

Das provisorische Gutachten Nr. 66.024/2 des Staatsrats vom 13. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Erlass der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.