Sitzung vom 6. Juni 2019

Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 26. Mai 2016 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 15. April 2004. Damit der Beschluss in Kraft treten kann, bedarf er der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Mai 2019 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 24. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1