Sitzung vom 17. Juni 2019

Bezeichnung des Ministerpräsidenten

Beschlussfassung

Gemäß Artikel 60 §4 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen sowie gemäß Artikel 49 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft benennen die Mitglieder der Regierung einstimmig Herrn Oliver Paasch zum Ministerpräsidenten der Regierung.

Die Regierung unterbreitet die Bezeichnung von Herrn Oliver Paasch dem König zur Ratifizierung.

Vorliegende Notifizierung wird in der Sitzung selbst gutgeheißen.